Anfrage Nr. 0776/2015:
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Gefahren für die Öffentlichkeit durch Baumängel an Gebäuden

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Gefahren für die Öffentlichkeit durch Baumängel an Gebäuden

Am 30. März 2015 löste sich infolge eines Sturmes die gesamte Deckenabhängung des Hängegebäudes Torhaus am Aegi und fiel auf den Fußgängerbereich und auf den U-Bahn-Zugang Hildesheimer Straße.

Diese Deckenabhängung unter dem unkonventionellen, weil großenteils schwebend aufgehängten Torhaus war zwar relativ leicht (Rigips o.ä.), aber ihr Gesamtgewicht war immerhin so beschaffen, dass es Menschen hätte schwer verletzen oder gar töten können.

Nur einer glücklichen Fügung ist es zu verdanken, dass sich zum Zeitpunkt des Absturzes der Decke keine Fußgänger unter dem Gebäude befanden, etwa um Schutz vor Regen zu suchen. Die hannoverschen Bürger sind irritiert, dass eine solche objektiv vermeidbare Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit in der Innenstadt von einem relativ neuen Gebäude ausgehen kann.
Wir fragen die Verwaltung:
1.
In welcher Weise ist die städtische Bauaufsicht an der Begutachtung der Sicherheit eines
zwar privaten, aber die öffentliche Sicherheit tangierenden Großgebäudes in der Stadt beteiligt?
2.
Prüft die städtische Bauaufsicht bei besonderen, unkonventionellen Baukonstruktionen (hier einem sog. Hängehaus, dessen Gewicht nicht durch Grundmauern, sondern durch eine kranartige Vorrichtung von oben her getragen wird und das einen öffentlichen
Fußgängerbereich überdeckt) in besonderer Weise die Sicherheit und Solidität der Bauausführung des Hauses? Falls nein, warum nicht?
3.
Was wird seitens der Stadtverwaltung unternommen, damit sowohl bei der
Wiederherstellung der Deckenabhängung des Torhauses als auch generell bei neu errichteten
Gebäuden die Sicherheit der baulichen Gegebenheiten dauerhaft („nachhaltig") gewährleistet ist und bleibt?

Gerhard Wruck
stellv. Fraktionsvorsitzender