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Annahme einer Erbschaft
Antrag,
der Annahme der Erbschaft der Frau Hanni Wielitzka an die Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Es ist davon auszugehen, dass das Nachlassvermögen die Verbindlichkeiten übersteigen wird.
Begründung des Antrages
Mit gemeinschaftlichem Testament vom 08.11.1985 hat die am 10.10.2024 in Hannover verstorbene Hanni Wielitzka zusammen mit ihrem Ehemann das "Kinderheim Rodendorf" als Erben nach dem Ableben beider Ehegatten eingesetzt. Die Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Gesetzliche Erben sind nicht vorhanden.
Die Einsichtnahme in die Betreuungsakte der Verstorbenen ergab, dass diese zum Todeszeitpunkt über ein Vermögen von rund 130.000 € verfügte. Es handelt sich hierbei um Guthaben auf Giro- und Sparkonten. Nennenswerte Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Da das Nachlassvermögen die Verbindlichkeiten übersteigt, wird vorgeschlagen, die Erbschaft anzunehmen. Dies dürfte dem Heimverbund der Landeshauptstadt Hannover - Inobhutnahme Rohdenhof - zufallen.
Zuständig für die Annahme der Erbschaft ist gemäß § 111 Abs. 7 Satz 3 i. V. mit § 7 Abs. 1, 2 Nr. 1 NKomVG der Rat der Landeshauptstadt Hannover.
30.1
Hannover / Apr 14, 2025