Drucksache Nr. 0774/2018 N1:
GUGS-Griffbereit unterwegs - ein Projekt für geflüchtete Familien und Kinder von 0 bis 6 Jahren

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0774/2018 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Jugendhilfeausschuss
  • Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
  • Sozialausschuss
  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) (zur Kenntnis)
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0774/2018 N1
0
 
Neufassung wegen Änderung der Kostentabelle, die Drucksache wurde bereits im AJHA am 23.04.2018 und im Internationalen Ausschuss am 17.05.2018 beschlossen

GUGS-Griffbereit unterwegs - ein Projekt für geflüchtete Familien und Kinder von 0 bis 6 Jahren

Antrag,

zu beschließen,

1. dass das niedrigschwellige Flüchtlings-Projekt „GUGS“ bis zum 31.12.2018
fortgeführt wird.
2. die Kosten des Projekts im Förderzeitraum 01.08.2018 bis 31.12.2018 in Höhe von
44.250,00Euro zu bewilligen.

Die Kosten beinhalten die Personalkosten für die Koordinatoren sowie Qualifizierungs- und Honorarkosten für die ElternbegleiterInnen und Sachkosten. Die Koordinatorin ist Beschäftigte der Landeshauptstadt Hannover.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Programm richtet sich im Wesentlichen an die geflüchteten Eltern (hier vorrangig die Mütter) und ihre Kinder. Die Mütter tragen den Hauptanteil der Erziehungsverantwortung für die Kinder und sind in der Begleitung der Kinder deutlich präsenter. Bei den Kindern profitieren Jungen und Mädchen gleichermaßen von dem Angebot.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
KIndertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 39.000,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 53.200,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -92.200,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -92.200,00 €

Die Aufwendungen in Höhe von 92.200,00 Euro stehen im Haushalt 2018 im Produkt 36501 zur Verfügung, darin enthalten sind die Personalkosten für eine 0,5 Stelle (anteilig für 5 Monate) in Höhe von 16.250,00 Euro, die Qualifizierung von 10 ElternbegleiterInnen in Höhe von 10.000,00 Euro und die Honorarkosten für 18 ElternbegleiterInnen (anteilig für 5 Monate) in Höhe von 28.000,00 Euro.

Begründung des Antrages

Das Projekt GUGS ist ein niedrigschwelliges und zugehendes Projekt für Flüchtlingsfamilien, das in der Regel direkt in den Unterkünften durchgeführt wird. GUGS richtet sich an geflüchtete Familien und deren Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren im Rahmen des Handlungs- und Maßnahmenkatalogs entsprechend der Informationsdrucksache 2094/2015.

Mit der Informationsdrucksache DS 2325/2016 wurde dem Rat der Landeshauptstadt Hannover bereits ein erster Erfahrungsbericht vorgelegt.

Der Bedarf, das Projekt, das von den Beteiligten (ElternbegleiterInnen, BetreiberInnen der Unterkünfte und den teilnehmenden Familien) als erfolgreich wahrgenommen wird, weiterzuführen, begründet sich in erster Linie aus dem zahlenmäßig zwar verringerten, aber weiterhin vorhandenen Zustrom an Flüchtlingen in das hannoversche Stadtgebiet, der auch perspektivisch nicht vollständig abebben wird. Daraus ergibt sich die sinnvolle Weiterführung des Projekts. GUGS ist in der Struktur sehr gut geeignet in Kontakt mit den Flüchtlingsfamilien zu kommen und sie bedarfsorientiert zu unterstützen.

Das Interesse daran, GUGS weiterzuführen und an neuen Standorten zu implementieren, ergab sich in der bisherigen Projektlaufzeit außerdem über die BetreiberInnen der Flüchtlingsunterkünfte und aus den Reihen der Stadtbezirksratspolitik, über die die Bedarfe und Anfragen an die Verwaltung herangetragen wurden.

Mit dem Projekt werden derzeit im Gesamtdurchschnitt ca. 60 Mütter und ca. 60 Kinder überwiegend im Alter von 0 bis 1,5 Jahre betreut. Die Kinder von 3 bis 6 Jahren werden, sofern möglich und sofern die Familien eine Bleibeperspektive haben, in die institutionelle Kindertagesbetreuung überführt und sind daher seltener in den GUGS-Gruppen vertreten.

Das besondere Merkmal dieses Projektes beruht auf der Tatsache, dass es sich zeitgleich an Mütter und deren Kinder richtet.

GUGS wird sich auch über das Jahr 2018 hinaus weiterhin am Bedarf orientieren und soll, sofern dieser gleichbleibend hoch ist, weitergeführt werden.

51.4 
Hannover / 07.06.2018