Informationsdrucksache Nr. 0774/2013:
Familienhebammen-Zentrum

Inhalt der Drucksache:

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In die Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung
 
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0774/2013
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Familienhebammen-Zentrum

Mit dieser Drucksache informiert die Verwaltung über den Stand der Umsetzung sowie über die weiteren Planungen für den Aufbau eines Familienhebammen-Zentrums in der Landeshauptstadt Hannover.

Infolge des 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) wurde die Bundesinitiative 'Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen' beschlossen.

Gefördert werden der Aus- und Aufbau sowie die Weiterentwicklung der Netzwerke Früher Hilfen. Dazu gehören der Einsatz von Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren sowie deren Qualifizierung und Fortbildung.

Gefördert wird auch der Einsatz von Familienhebammen und ehrenamtlichen Strukturen in den Frühen Hilfen. Die Länder sind zuständig für die Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den Förderbereichen.

Die Bundesmittel betragen in den Jahren 2012 bis 2015 insgesamt 177 Mio. €.

Für das Land Niedersachsen ergibt sich für das Jahr 2013 eine Summe von rund 3,3 Mio. €. Hiervon wird ein geringer Anteil für die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen benötigt. Die entsprechende Koordinierungsstelle befindet sich beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hannover.



Die auf Niedersachsen entfallenden Mittel werden in Form einer Grundpauschale in Höhe von 20.000,- € sowie der Aufteilung der verbleibenden Mittel nach dem Schlüssel 50 % nach der Anzahl der unter Dreijährigen und 50 % nach der Anzahl der unter Dreijährigen im SGB II-Bezug verteilt.

Für die Landeshauptstadt Hannover ergibt sich daraus für 2013 eine Gesamtsumme von 229.844,- €.

Die Fördergrundsätze (inkl. des Antragsverfahrens) wurden auf Bund-Länder-Ebene bereits im Juli 2012 in einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen, traten aufgrund des Abstimmungsprozesses u.a. mit den Kommunalen Spitzenverbänden aber erst zum 01.11.2012 in Kraft. Eine Antragstellung konnte daher erst für 2013 erfolgen.

Der Fachbereich Jugend und Familie setzt in Zusammenarbeit mit der Stiftung 'Eine Chance für Kinder' ein entsprechendes Projekt bis 2015 um. Der Projektantrag ist in der Anlage beigefügt.

Der entsprechende Vertrag wurde zum 15.03.2013 geschlossen. Die Umsetzung der Projektinhalte und -ziele verläuft planmäßig.

In Fortsetzung der bisherigen Zusammenarbeit beim einzelfallorientierten Einsatz von Familienhebammen (Info-Drucksache Nr. 1450 / 2011) handelt es sich um den Aufbau eines Familienhebammen-Zentrums und eines Netzwerkes 'Schwangerschaft, Geburt und Kleinkindalter' in der Landeshauptstadt mit dem Ziel der Optimierung Früher Hilfen für junge Familien mit besonderen Belastungen so wie entsprechender medizinischer und psychosozialer Versorgung.
Bisherige Schnittstellen und Netzwerke, insbesondere zum Koordinierungszentrum Kinderschutz, werden einbezogen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Maßnahme trägt die Landeshauptstadt Hannover u. a. dazu bei, im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes ("Ausbau Früher Hilfen") jungen Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern Unterstützung bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder durch Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren zu geben.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.2 
Hannover / 09.04.2013