Drucksache Nr. 0773/2013:
Bebauungsplan Nr. 226, 1. Änderung - Peiner Straße / Im Bruche -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0773/2013
3
 

Bebauungsplan Nr. 226, 1. Änderung - Peiner Straße / Im Bruche -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 226, 1. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht zu erwarten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 226, 1. Änderung, lag in der Zeit vom 14.02. bis zum 13.03.2013 öffentlich aus. Zu der öffentlichen Auslegung ging keine Stellungnahme ein.

Außerdem wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 20.11.2012 aufgefordert, bis zum 27.12.2012 eine Stellungnahme zu dem Planentwurf und der Begründung abzugeben. Soweit Stellungnahmen eingingen gaben sie keinen Anlass zu Planungsänderungen. Die der Drucksache zum Auslegungsbeschluss beigefügte Begründung (siehe Anlage 2 der Drucksache Nr. 2666/2012) wurde in den Abschnitten 3.1, 6, 6.1, 6.2 und 6.3 redaktionell überarbeitet.



Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.12 
Hannover / 09.04.2013