Drucksache Nr. 0772/2025:
Annahme einer Förderung durch die Region Hannover zum Zwecke der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0772/2025
1 (online)
 

Annahme einer Förderung durch die Region Hannover zum Zwecke der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII

Antrag,

der beigefügten Vereinbarung (Anlage 1) zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover zur Förderung der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind hierdurch nicht unmittelbar betroffen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36303
Jugendschutz
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €706,228.32
   
   
   
Saldo ordentliches Ergebnis €706,228.32
   
  

Begründung des Antrages

Die Regionsversammlung der Region Hannover hat mit Beschluss vom 25.02.2025 (3575 (V) BDs) beschlossen, für Maßnahmen und Projekte nach „§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit“ der regionsangehörigen Kommunen mit eigenem Jugendamt zusätzlich zum Jugendhilfekostenausgleich für die Dauer von fünf Jahren ein jährliches Budget von 900.000 € zur Verfügung zu stellen.

Die Verteilung auf diese Kommunen mit einem eigenständigen Jugendamt wird anhand eines indikatorenbasierten Modells vorgenommen und berücksichtigt sowohl die Größe der Zielgruppe (Anzahl junge Menschen 14–U27) als auch verschiedene Risikofaktoren mit entsprechender Gewichtung (Anzahl junge Menschen 14–U27 mit Zuwanderungshintergrund, Anzahl junge Menschen 15–U25 im SGB II Leistungsbezug, Anzahl Schüler*innen mit Förderbedarf).

Die Landeshauptstadt Hannover soll hierbei bis zu 706.228,32 € jährlich in des Haushaltsjahren 2025-2029 für diesen Zweck erhalten.

Hierfür hat die Region Hannover eine Förderungsvereinbarung vorgelegt (Anlage 1).

Zum Inhalt der Vereinbarung:

Die Zuwendung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Regionsversammlung über die jeweiligen Haushalte.

Die Auszahlung erfolgt jährlich zum 30.06. des jeweiligen Förderjahres.

Die Landeshauptstadt Hannover unterstützt und fördert mit diesem Geld ausschließlich Projekte der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII. Dabei ist darauf zu achten, dass der Zugang zu diesen Projekten aus allen regionszugehörigen Kommunen möglich ist.

Die regelmäßige Teilnahme an der AG Rahmenplanung im Kontext § 78 SGB VIII des Fachbereiches Jugend der Region Hannover ist obligatorisch.

Die Landeshauptstadt Hannover bestätigt spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung für Angebote gemäß § 13 SGB VIII.

Sofern die Leistungsverpflichtungen dieser Vereinbarung nicht erfüllt werden, behält sich die Region Hannover eine Kürzung respektive eine Rückforderung dieser Zuwendung vor.

Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft und endet spätestens am 31.12.2029, sofern nicht eine der Vertragsparteien sein jährliches Kündigungsrecht bis zum 30.06. zum Jahresende nutzt.
51.0 
Hannover / Apr 14, 2025