Drucksache Nr. 0770/2018:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 511, 1. Änderung - Kirchröder Straße / Karl-Wiechert-Allee
Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Modifizierter Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
(Antragspunkt 1 und 2 zur Entscheidung,
Antragspunkt 3 zur Anhörung)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0770/2018
4
 

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 511, 1. Änderung - Kirchröder Straße / Karl-Wiechert-Allee
Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Modifizierter Aufstellungsbeschluss

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 511, 1. Änderung
– Umwandlung eines Sondergebietes für das Stephansstift in ein allgemeines Wohngebiet mit Erschließungsflächen, Ausweisung eines Teilbereichs als Sondergebiet für soziale Einrichtungen – entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,

3. den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 511 vom 12.03.2009 auf den Bereich nördlich der Kirchröder Straße zu reduzieren und als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Ob durch das Verfahren für die Stadt Hannover Kosten entstehen, ist im weiteren Verlauf des Planverfahrens zu ermitteln. Mit dem Stephansstift soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, in dem sich die Vorhabenträgerin verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Projektentwicklung anfallenden Kosten zu tragen.

Begründung des Antrages

Das aktuelle Planungsrecht des Bebauungsplans Nr. 511 setzt drei Sondergebiete für die satzungsgemäßen Aufgaben des Stephansstifts (nördlich und südlich der Kirchröder Straße) und des Annastifts (östlich der Anna-von-Borries-Straße, im Ursprungsplan Nr. 511 noch Heimchenstraße) fest.

In den Jahren wurde ein Umstrukturierungsprozess in Gang gesetzt. Es wurden Aufgaben der Stiftung z.T. aufgegeben, wie z.B. die Kfz-Werkstatt und die Gärtnerei. Dagegen haben Altenwohnungen und betreutes Wohnen immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld hat daher am 12.03.2009 (Drs. 0297/2009) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Flächen des Stephanstifts nördlich und südlich der Kirchröder Straße beschlossen.

Im weiteren Entwicklungsprozess stellte sich heraus, dass eine Terminierung für die Überplanung der südlich der Kirchröder Straße gelegenen Fläche nicht absehbar ist.

Um die Entwicklung des nördlichen Areals weiterführen zu können, sollen die Verfahrensabläufe dahingehend optimiert werden, dass der südlich der Kirchröder Straße gelegene Teil des Plangebiets zu gegebener Zeit als eigenständiges Verfahren weitergeführt wird.

Neben der Änderung des Geltungsbereichs haben sich auch die Grundzüge der Planung geändert. So soll im Plangebiet nicht mehr ein Sondergebiet Stephansstift, sondern ein allgemeines Wohngebiet, ein privater Friedhof und Sondergebiet für Schule, Verwaltung und soziale Einrichtungen festgesetzt werden. Aus diesem Gund soll neben dem modifizierten Aufstellungsbeschluss auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erneut durchgeführt werden.

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB


aufgestellt werden. Die Voraussetzungen dafür liegen vor.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.
61.13 
Hannover / 03.04.2018