Drucksache Nr. 0769/2011:
Smiley - Verein zur Föderung der Medienkompetenz e.V. (Smiley e.V.)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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0769/2011
3
 

Smiley - Verein zur Föderung der Medienkompetenz e.V. (Smiley e.V.)

Antrag,

zu beschließen, den Verein "Smiley e.V." als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) anzuerkennen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Mainstreaming wird vom Verein "Smiley e.V." in den Planungen, in den Projekten, den pädagogischen Angeboten und der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Verein "Smiley e.V." hat beantragt, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt zu werden. Eine Anerkennung ist möglich, wenn die Arbeit des Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt.

Voraussetzungen hierfür sind, dass der betreffende Träger
  1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII seit mindestens drei Jahren tätig ist,
  2. aufgrund der fachlichen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist und
  3. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

Die Satzung des Vereins "Smiley e.V." nennt als primäre Ziele u.a.:
- als Träger der freien Jugendhilfe jungen Menschen Anregungen, Möglichkeiten und Hilfen anzubieten, um eine sinnvolle und eigenverantwortliche Freizeitgestaltung zu erlernen.
- Multiplikatorenausbildung in Schulen, Kinder und Jugendeinrichtungen anzubieten, die der Förderung der Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen dienen.

Die Angebote des Vereins finden ihren Schwerpunkt in der Landeshauptstadt, sowie der Region Hannover. Der Aktionsradius reicht bis in die Landkreise Stade, Schaumburg, Soltau Fallingbostel.

Die Satzung des Vereins ist als Anlage 1 beigefügt.

Der Verein wurde 2005 (Auszug aus dem Vereinsregister ist als Anlage 2 beigefügt) gegründet und arbeitet seitdem auf verschiedenen Ebenen zum Thema Medienkompetenz in der Kinder und Jugendarbeit:
- Arbeit mit Schulklassen mit den Themenschwerpunkten
- Computerspielen und Internetnutzung
- Umgang mit sozialen Netzwerken
- Kompetenter Umgang mit dem Handy
- Medien und Gewalt
- Selbstdarstellung im Internet

- Elternarbeit

- Medienerziehung als Herausforderung für Eltern
- Vortragsveranstaltungen zur Sensibilisierung der Eltern für die entsprechende Thematik
- Kinderkino und Elterncafe als Eltern-Medien-Training

- Außerschulische Jugendbildung
- Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Kinder und Jugendarbeit als Ansprechpartner für die jungen Menschen und Mitarbeiter/-innen
- Angebote im Rahmen von Ferienpassaktionen mit den Schwerpunkten digitale Fotografie, Webdesign, Internetkurse und Computerwerkstatt.
- Mitarbeit an Juleica Lehrgängen mit den Schwerpunkten Aufklärung und Prävention
- Jugendinformation und Beratung
Ziel ist es, Jugendliche mit entsprechend aufbereiteten Informationen bei der Gestaltung ihrer Zukunft zu unterstützen. "Smiley e.V." ist an zwei Jugendinformationsprojekten in der Region beteiligt.

Die Arbeit und der Erfolg von "Smiley e.V." basiert auf einem informellen und wertfreien Umgang mit jungen Menschen, Eltern, Lehrer/-innen etc.

Die Gemeinnützigkeit ist im Sinne der Förderung der Jugendhilfe anerkannt. Der entsprechende Freistellungsbescheid des Finanzamtes liegt vor (Anlage 3).




Aufgrund ausführlicher Gespräche mit dem Vorstand des Vereins ist davon auszugehen, dass der Verein einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leistet.
51.5 
Hannover / 20.04.2011