Drucksache Nr. 0769/2010:
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0769/2010
4
 

Widmung von Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Antrag,

der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen mit den angegebenen Beschränkungen als Kreisstraßen
und der Widmung der in der Anlage 2 genannten Straßen mit den angegebenen Beschränkungen als Landesstraßen
zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die in den Anlagen 1 und 2 genannten Straßen sind bereits für den Verkehr freigegeben worden. Sie können daher als Kreis- bzw. Landesstraßen dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städte-
bauliche Zielsetzung oder die Breite des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.
66.11 .20
Hannover / 13.04.2010