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Widmung von Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen mit den angegebenen Beschränkungen als Kreisstraßen
und der Widmung der in der Anlage 2 genannten Straßen mit den angegebenen Beschränkungen als Landesstraßen
zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die in den Anlagen 1 und 2 genannten Straßen sind bereits für den Verkehr freigegeben worden. Sie können daher als Kreis- bzw. Landesstraßen dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städte-
bauliche Zielsetzung oder die Breite des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.
66.11 .20
Hannover / 13.04.2010