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Erweiterung der Betreuungsangebote der Kindertagesstätten der Titus und der St. Phillipus Kirchengemeinde
Antrag,
zu beschließen,
1.) die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe der Kindertagesstätte der Titus-Gemeinde, Plauener Str. 12a, von derzeit halbtags mit Essen (HtmE) auf eine 3/4-Betreuung (08.00 bis 14.00 Uhr) auszuweiten
2.) die angehängte Kindergartengruppe (zehn Plätze) der Kindertagesstätte Große Heide 19 in Trägerschaft der Kirchengemeinde St. Phillipus von derzeit halbtags ohne Essen (HtoE) auf eine 3/4-Betreuung umzustrukturieren und
3.) für die geänderten Betreuungsangebote ab 01.08.2007 laufende Beihilfen auf Basis des Betriebskostenersatzes (zu 1.) bzw. der Förderungsvereinbarungen für verbandseigene Kindertagesstätten (zu 2.) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 21.500,00 € |
4641.000/678000 4645.000/718000* |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 21.500,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -21.500,00 € | |
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt. Abweichend vom aktuellen Finanzierungsvertrag erbringt der Stadtkirchenverband keine erhöhte Gruppenpauschale für die Ausweitung der Betreuungszeit. Die entstehenden Mehrkosten werden daher vollständig von der Stadt getragen.
Begründung des Antrages
In der Kindertagesstätte Plauener Straße 12a (Titus-Kirchengemeinde) werden insgesamt 83 Kinder (67 Kindergarten- und 16 Hortkinder) betreut. Die Kita Große Heide 19 in Trägerschaft der Kirchengemeinde St. Phillipus in Isernhagen-Süd bietet ein Betreuungsangebot für insgesamt 60 Kindergartenkinder (35 Plätze halbtags ohne Essen, 25 Plätze 3/4-Betreuung).
In beiden Einrichtungen werden in letzter Zeit die Halbtagsangebote weniger nachgefragt, da von vielen Eltern eine längere Betreuungszeit gewünscht wird. Der Träger hat daher eine Aufstockung der Betreuungszeit der Kindergartengruppe HtmE (Titusgemeinde) um täglich 1,5 Stunden bzw. der angehängten 10er-Gruppe (St. Phillipus) um täglich zwei Stunden auf eine 3/4-Betreuung beantragt.
Es handelt sich bei einer Betreuungszeit bis 14.00 Uhr um ein bedarfsgerechtes Angebot, das insbesondere berufstätigen Elternteilen gerecht wird, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen würde auch den Anforderungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) Rechnung getragen, da aufgrund verbesserter Kinderbetreuungsangebote Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.
Die Mehrkosten für die Erweiterung des Betreuungsangebotes belaufen sich auf ca. 21.500,00 € jährlich. Davon entfallen 8.300,00 € auf den Betriebskostenersatz und 13.200,00 € auf die Förderung verbandseigener Kindertagesstätten. Die Finanzierung der Mehrkosten wird im Kindertagesstätten-Budget erwirtschaftet. Die geltenden Betriebserlaubnisse des Nds. Kultusminiteriums - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder - umfassen auch die geplanten Umstrukturierungen und bleiben daher gültig.
51.4
Hannover / 03.04.2007