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Feststellung über den Sitzverlust von Ratsherrn Belit Onay
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Ratsherrn Belit Onay im Rat der Landeshauptstadt Hannover vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Ratsherr Belit Onay hat mit seinem Schreiben vom 5.3.2014 mitgeteilt, dass er auf sein Ratsmandat zum 24. April 2014 verzichtet. Damit endet die Mitgliedschaft im Rat gemäß
§ 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG.
Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 52 Absatz 2 NKomVG fest.
18.60
Hannover / 10.04.2014