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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt192. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Hainholz / Schulenburger Landstraße, Gewerbegebiet Hainholz
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf der 192. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 2 zu dieser Drucksache),
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.
Ziel dieser Flächennutzungsplan-Änderung ist die Weiterentwicklung bzw. Steuerung der Entwicklung des teilweise als Fachmarktstandort zu bezeichnenden Bereichs im Gewerbegebiet Hainholz, der sowohl durch den ÖPNV als auch durch den Individualverkehr gut zu erreichen ist. Frauen sind aufgrund ihrer spezifischen Lebenssituation häufig auf Teilzeitarbeitsplätze angewiesen, die möglichst verkehrsgünstig zu erreichen sind. Diese Erreichbarkeit wirkt sich auch günstig auf Kundenkreise aus, die nicht über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages:
Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2366 / 2006 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Mit der 192. Änderung des Flächennutzungsplanes soll in Fortführung bzw. Umsetzung des Fachmarktkonzepts von 1996 der Rahmen für eingeleitete und für künftige Entwicklungen im Fachmarktstandort Schulenburger Landstraße geschaffen werden. Im Kern ist - wie auch bereits beim Fachmarktstandort Vahrenwalder Straße umgesetzt - vorgesehen, in einer Zone beidseits der Schulenburger Landstraße "Gemischte Baufläche" auszuweisen, in den übrigen Bereichen "Gewerbliche Baufläche". Zur Sicherung unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit sowie der städtebaulichen Verträglichkeit soll für das ansässige Möbelhaus "Sondergebiet - Möbelfachmarkt" dargestellt werden.
Für Teilbereiche ist die Aufstellung von Bebauungsplänen vorgesehen bzw. eingeleitet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 18.01.2007 in der Zeit vom 01.02.2007 bis 02.03.2007 durchgeführt. Anregungen, Bedenken oder Hinweise von Bürgerinnen oder Bürgern liegen nicht vor.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Auszulegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor. Ferner ist nach der genannten Vorschrift in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Beim 192. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurden folgende umweltbezogenen Informationen verwendet:
- Landschaftsrahmenplan Hannover 1990
- Schallimmissionsplan Hannover 2000
- Konzept zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftbelastungssituation in Hannover, 2004
- Naturschutzfachliche Feststellungen
- Fachliche Hinweise zu Altlasten
Die nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird parallel zum Beschlussverfahren zu dieser Drucksache durchgeführt.
Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 192. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.61.15
Hannover / 03.04.2007