Drucksache Nr. 0765/2021:
Modellprojekt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 15.04.2021: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen
  • 22.04.2021: Verwaltungsausschuss: Abgesetzt
  • Erledigt: Verwaltungsausschuss: - Zurückgezogen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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0765/2021
6
 

Modellprojekt Hannover

Antrag,

dem Erlass einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung eines Projektgebietes auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover gem. § 18 b Niedersächsische Corona-Verordnung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Maßnahme hat keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

Das Vorhaben hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover.

Begründung des Antrages

Die Niedersächsische Corona-Verordnung eröffnet in § 18 b abweichend von der generellen Schließung von Gastronomiebetrieben, Kultureinrichtungen, des Einzelhandels u.a. in § 10, Abs.1, die Möglichkeit, in definierten Projektgebieten – die ein Teilgebiet einer Stadt umfassen können - nachfolgende Einrichtungen für Kundenverkehre und Besuche zu öffnen:

- eine Außenbewirtschaftung eines Gastronomiebetriebes,

- Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kulturzentren und ähnliche Einrichtungen,

- Kinos,

- Fitnessstudios und Studios für Elektromuskelstimulationstraining,

- Verkaufsstellen des Einzelhandels einschließlich Outlet-Center,

- Museen, Galerien und Ausstellungen.

Eine solches Projektgebiet erfordert laut §18 b, Corona-VO, mehrere Voraussetzungen:

- Erprobung von Testkonzepten mit Testerfordernissen für alle betroffenen Mitarbeiter*innen und Besucher*innen von Unternehmen,

- Erprobung von digitalen Systemen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und deren Übermittlung an die zuständigen Behörden zur Kontaktnachverfolgung,

- Untersuchungen zur Entwicklung des Infektionsgeschehens und ggf. wissenschaftliche Begleitung,

- Einvernehmen mit der Gesundheitsschutzbehörde (Region Hannover) und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS),

- Festlegung eines Hygienekonzeptes und Überwachung,

- Festlegung eines Projektgebietes durch eine öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung.

Die Verwaltung hat die erforderliche Antragstellung bzw. Bewerbung für die Einrichtung eines Projektgebietes unter breiter Beteiligung von Fachverbänden (z.B. DEHOGA, IHK Hannover), Unternehmen (z.B. City-Gemeinschaft Hannover, Handelsverband), Landesministerien (z.B. Wirtschaftsministerium, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung) und der Region Hannover koordiniert.

Die erste Antragstellung mit einer sehr geringen Vorbereitungszeit führte auf Grund der hohen Inzidenzzahlen in der Region Hannover nicht zur beabsichtigten Umsetzung eines Modellprojektes in Hannover.

Es besteht nunmehr die Möglichkeit, dass in Hannover durch ein zweites Antragsverfahren beim Land Niedersachsen ein Modellprojekt durchgeführt werden kann. Dementsprechend wurde die Zeit von der Verwaltung genutzt, das Konzept für das Modellprojekt zu vertiefen und in Abstimmung mit den Partnern zu präzisieren.

Es liegen nunmehr die Voraussetzungen vor, um das Projektgebiet durch eine Allgemeinverfügung festzulegen.

Der Inhalt der Allgemeinverfügung (Anl.1) und das Projektgebiet (Anl. 2) sind der Drucksache als Anlagen beigefügt. Zudem sind das Konzept (Anl. 3, 4), die FAQs zur Information der teilnehmenden Betriebe (Anl. 5) sowie der Vereinbarungsbogen für Unternehmen (Anl. 6) beigefügt.

Die abschließende Entscheidung des zuständigen Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) zur Genehmigung des Projektes kann nicht vorausgesagt werden, auch wenn die Verwaltung im dauerhaften Austausch mit den zuständigen Stellen steht, da entscheidender Faktor die Inzidenz für die Region Hannover sein wird. Insofern ist eine erneute negative Entscheidung nicht auszuschließen. Zudem sind auf Ebene des Bundesgesetzgebers Vorhaben zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes erkennbar, die Auswirkungen auf die Durchführbarkeit des Modellprojektes haben können.

Die Verwaltung geht allerdings von einer positiven Entscheidung des Landes Niedersachsen für ein Modellprojekt in Hannover aus. Auch wenn diese Entscheidung noch nicht vorliegt, kann nur durch den angestrebten Beschluss des Verwaltungsausschusses eine rechtzeitige Entscheidung und somit eine fristgerechte Bekanntmachung erreicht und somit eine Projektumsetzung ermöglicht werden. Bei einer negativen Entscheidung des Landes zur Umsetzung oder entsprechenden Änderungen der Rahmenbedingungen auf Bundesebene würde die Allgemeinverfügung nicht veröffentlicht und damit nicht wirksam werden oder alternativ müsste die Allgemeinverfügung ggf. ganz - oder wenn die Ablehnung nur die Museumsmeile betrifft - teilweise aufgehoben werden.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Allgemeinverfügung (Anlage 1) nach § 80, Abs. 2, Nummer 4, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist erforderlich, da der Projektstart nach Aussagen des MS vom 10.04.21 vor dem 27.04.21 liegen muss, um zeitnah aus allen Modellprojekten Erkenntnisse zu erlangen. Das öffentliche Interesse an den Erkenntnissen aus den Modellprojekten erfordert eine verzugsfreie, zeitnahe Umsetzung, um neue Wege im Umgang mit der Pandemie zur Begrenzung von Schäden für Unternehmen, Wirtschaft und Bürger aus der Corona-Pandemie prüfen zu können.

Dez. V 
Hannover / 13.04.2021