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1. dem als
Anlage 2 beigefügten Änderungs- und Erweiterungsvertrag zu den Erbbaurechtverträgen vom 05.11.1998 und 13.08.2002 und
2. dem als Anlage 3 beigefügten Änderungsvertrag zu dem Nutzungsvertrag vom 05.11.1998 zuzustimmen.
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 46 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
|
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0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 46 - Investitionstätigkeit
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
8.000,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
110.000,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-102.000,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-102.000,00 € |
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Die Aufwendungen in Höhe von 110.000 € betreffen das auf dem Erbbaugrundstück befindliche Feigenhaus, das die Landeshauptstadt auf eigene Kosten zu entfernen hat (vgl. Beschlussdrucksache Nr. 2644/2013).
Auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 02.07.1998 (Beschlussdrucksache Nr. 1414/98) hat die Landeshauptstadt in den Jahren 1998 und 2002 der Herrenhausenbeteiligungsgesellschaft mbH Erbbaurechte im Bereich des Großen Gartens in Herrenhausen eingeräumt. Es handelt sich um die Grundstücke mit den Katasterbezeichnungen:
Flur Flurstück
5 635/12
5 635/17
5 635/18.
Zweck der Erbbaurechtsbestellungen, die am 31.12.2035 enden, ist die Errichtung und der Betrieb eines Restaurants.
Zum Betrieb einer Außengastronomie wurde der Erbbauberechtigten, die seit einem Formwechsel im Jahr 2003 unter dem Namen Herrenhausen Verwaltungs GmbH Gastronomie & Co. KG firmiert (HVGG), zusätzlich ein Nutzungsrecht an der Freifläche eingeräumt, die südlich an die Erbbaugrundstücke angrenzt. Es handelt sich um die Grundstücke mit den Katasterbezeichnungen:
Flur Flurstück
5 634
5 635/19
5 635/20
5 635/21
5 635/22
Wie dem als Anlage 1 beigefügten Plan zu entnehmen ist, wurde ein Teil des Erbbaurechtsbauwerkes (das Restaurant Schlossküche) auf der Nutzungsfläche errichtet. Vier kleinere Teilflächen des Erbbaugrundstückes und der Nutzungsfläche werden für die benachbarte Bebauung (Tagungszentrum mit Museum) benötigt. Aufgrund dieser Umstände sind die Erbbaurechtsverträge und der Nutzungsvertrag anzupassen. Das Erbbaurecht ist um die Fläche zu erweitern, die im Bereich der Nutzungsfläche überbaut wurde (Flurstück 635/19). Die Flurstücke 635/18, 635/20 und 635/22, die für die benachbarte Bebauung benötigt werden, sind aus der Erbbaurechtsfläche und der Nutzungsfläche herauszulösen. Andererseits wird die Nutzungsfläche um das Flurstücke 635/16 erweitert.
Abgesehen von den Anpassungen des Erbbaurechtes, die sich aus der verwirklichten Bebauung ergeben, ist eine weitere Änderung erforderlich. Der Rat der Landeshauptstadt hat im April letzten Jahres beschlossen, das Erbbaurecht der HVGG zu erweitern (Beschlussdrucksache Nr. 2644/2013). Die HVGG soll damit in die Lage versetzt werden, auf der in der Anlage 1 grün gekennzeichneten Fläche einen Anbau an das vorhandene Restaurantgebäude für einen zusätzlichen Gastronomieraum und eine Toilettenanlage zu realisieren.
Mit dem als Anlage 2 beigefügten Änderungs- und Erweiterungsvertrag werden die bestehenden Erbbaurechtsverträge angepasst. Der Erbbauzins erhöht sich infolge der Erweiterung von 6.202,48 € auf 13.869,48 €.
Als Anlage 3 ist der Änderungsvertrag zu dem Nutzungsvertrag vom 05.11.1998 beigefügt.
Die Anlage 1 zu dieser Drucksache entspricht der Vertragsanlage 1 zu dem Änderungs- und Erweiterungsvertrag zu den Erbbaurechtverträgen vom 05.11.1998 und 13.08.2002.