Drucksache Nr. 0764/2026:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 973, 1. Änderung - Mecklenheidestraße / Köhnsenstraße, Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0764/2026
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 973, 1. Änderung - Mecklenheidestraße / Köhnsenstraße, Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 973, 1. Änderung - Mecklenheidestraße / Köhnsenstraße - (Anlage 3) mit Begründung (Anlage 2) zuzustimmen und
  2. die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Auswirkungen auf das Klima werden in der Begründung unter Punkt 6.5 behandelt.

Kostentabelle

Für die Landeshauptstadt Hannover entstehen keine Kosten.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Ledeburg und umfasst den Bereich zwischen Mecklenheidestraße, Immelmannstraße, Flemmingstraße und Verdener Straße. Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 973 sowie seiner 2. Änderung. Der Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet sowie eine Straßenverkehrsfläche aus. Vergnügungsstätten sowie Bordelle und bordellartige Betriebe sind ausgeschlossen.

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 973 „Mecklenheidestraße/Köhnsenstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Gewerbe- und Nahversorgungsstandortes geschaffen werden. Dies beinhaltet den Neubau eines Lebensmittelmarktes durch die EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH, den Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen innerhalb der einbezogenen Flächen sowie die Schaffung einer Raumkante im Einmündungsbereich der Verdener Straße in die Mecklenheidestraße zur städtebaulichen Aufwertung und Gliederung.

Der Verwaltungsausschuss hat daher in seiner Sitzung am 14.02.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 973, 1. Änderung beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden durchgeführt. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 4 beigefügt.

Die Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.

61.11 
Hannover / Apr 15, 2026