Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) ist nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) Trägerin des Rettungsdienstes. Die Rettungsdienstleistungen werden im Wesentlichen gegenüber den Mitgliedern der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung sowie gegenüber Selbstzahlern und Hilfebedürftigen erbracht. Weitere Leistungsempfänger sind z.B. Krankenhäuser, die den Rettungsdienst u.a. mit der Durchführung von so genannten Intensivverlegungstransporten beauftragen.
Die Kosten des Rettungsdienstes werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den Krankenkassen, den so genannten Kostenträgern, getragen. Gesetzlich vorgesehen ist, dass der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern privatrechtliche Entgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes vereinbart. Die Summe der Entgelte muss die vom Träger des Rettungsdienstes und den Kostenträgern einvernehmlich festgestellten Gesamtkosten des Rettungsdienstes decken. Maßstab der Feststellung sind die Kosten eines wirtschaftlich arbeitenden Rettungsdienstes.
Letztmalig wurde die Entgeltvereinbarung mit den Kostenträgern 2013 aktualisiert (vgl. BS-DS 2270/2013). Durch die Umsetzung des Bedarfsplans zum 01.04.2014 (vgl. BS-DS 2280/2013) erfolgte eine deutliche Ausweitung der Vorhaltung im Rettungsdienst. Die daraus resultierenden Mehrkosten, die sich im Haushaltsplan 2014 widerspiegeln, betragen ca. 3 Mio. Euro.
Die in der Entgeltvereinbarung 2013 kalkulierten Entgelte waren folglich zu niedrig, um die o.g. Mehrkosten im Jahr 2014 zu finanzieren. Das abschließende Budget für das Jahr 2014 konnte allerdings erst nach einer einvernehmlichen Einigung über zunächst strittige Positionen (z.B. Personalkosten der Beauftragten) im Februar 2015 beziffert werden. Durch die Budgetanpassung 2014 und eine vorgetragene Unterdeckung der Vorjahre, müssen durch die Entgeltanpassung insgesamt 8.061.377,17 Euro ausglichen werden. Der Abbau der Unterdeckung erfolgt über 18 Monate.
Diese Unterdeckung ist gem. den Richtlinien für die Ermittlung der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten des Landesauschuss Rettungsdienst (Nr. 2.1) auszugleichen: „Die aus der Bedarfsplanung abgeleiteten und einvernehmlich festgestellten Gesamtkosten sind Grundlage für eine Entgeltvereinbarung (§ 15 Abs. 2 NRettDG). Festgestellte vortragbare Betriebsergebnisse (Über- oder Unterdeckung § 15 Abs. 3 Satz 1 NRettDG) werden zukunftsbezogen übernommen.“
Unterdeckungen führen somit nicht zu Einnahmeverlusten der LHH, da die Minder-einnahmen in Folgejahren ausgeglichen werden.
LHH und Kostenträgern einigten sich am 19.02.2015 über die noch strittigen Punkte im Budget 2014. Somit kann nunmehr eine Entgeltvereinbarung geschlossen werden (Anlage 1). Die Entgelte werden auf Basis des Budgets 2014 kalkuliert. Nach Abschluss des Budgets 2015 wird eine neue Vereinbarung geschlossen.
In Summe werden im Produkt Rettungsdienst ordentliche Erträge 2015 i.H.v. 28.729.575,76 € erwartet. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Erträge aus den Entgelten, Kostenerstattungen von Land Niedersachsen und Region Hannover, sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte und sonstige ordentliche Erträgen.
Die neuen Entgelte stellen sich im Vergleich zu den bisherigen wie folgt dar:
| bisherige Entgelte | Entgelte ab 01.05.2015 |
Notfalleinsatz | | |
Pauschale | 233,00 € | 317,00 € |
km-Entgelt | 1,80 € | 2,80 € |
Krankentransport | | |
Pauschale | 120,00 € | 148,00 € |
km-Entgelt | 1,45 € | 1,60 € |
Notarzteinsatz | | |
Pauschale | 350,00 € | 417,00 € |
km-Entgelt | 2,80 € | 3,60 € |
Auf dieser Entgeltvereinbarung basierende Tarife gewährleisten, dass ein bedarfsgerechter und wirtschaftlicher Rettungsdienst in der Landeshauptstadt Hannover sichergestellt ist.