Informationsdrucksache Nr. 0764/2014:
Haushaltsplan 2013 – Ergebnishaushalt
Zusatzantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur DS 1900/2012

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
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0764/2014
3
 

Haushaltsplan 2013 – Ergebnishaushalt
Zusatzantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur DS 1900/2012


1. Ausgangslage

Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen des Programms zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kindern in Hannover für den Bereich der Kita der Bugenhagenkirchengemeinde, der Grundschule Bonner Straße und der Elsa-Brändström-Schule ein Verkehrskonzept zu entwickeln und umzusetzen.
Insbesondere ist das Verkehrsaufkommen zu Zeiten des Schulbeginns und des Schulschlusses zu berücksichtigen.
Dem Zusatzantrag wurde gefolgt. Die Umsetzung des Verkehrskonzeptes erfolgt unter dem Finanzansatz „nicht vermögenswirksame Maßnahmen“.

Die Verwaltung hat unter Beteiligung der Schulleitungen, der Kita und der Kirchengemeinde zwei Ortstermine durchgeführt, um die Problemlage zu erfassen. Dabei wurde deutlich, dass sowohl eine Entzerrung von konfliktträchtigen Bereichen, sowie eine Verbesserung von Sichtbeziehungen erzielt werden sollte.

Die daraus resultierenden Maßnahmen wurden mit den Beteiligten und verwaltungsintern abgestimmt und sollen in einem ersten Schritt zeitnah und kostenreduziert provisorisch umgesetzt werden. Bei Bewährung wird ein Umbau in Teilbereichen vorgesehen, um der neuen Situation auch in gestalterischer und bautechnischer Hinsicht Rechnung zu tragen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
2. Beschreibung des Vorhabens

Bereich der Kita Bugenhagenkirchengemeinde
Das entwickelte Verkehrskonzept sieht eine Nutzungsänderung auf der befestigten Verkehrsfläche der Zu-und Abfahrt zur Stresemannallee sowie der Verkehrsfläche zwischen der Grünanlage und dem anliegenden Grundstück von Hs.-Nr. 34 der Stresemannallee vor.
In der Zu-und Abfahrt zur Stresemannallee entfällt der Standort der Wertstoffentsorgung. Entlang der Grünanlage werden die Parkstände aufgegeben.

Die Fahrgasse der Zu- und Abfahrt zur Stresemannallee wird auf max. 4,50 m eingeschränkt.
Anstelle der bestehenden Fahrgasse und der Senkrechtparkstände wird eine Haltezone für das Bringen und Abholen von Kindern parallel zum bestehenden abgesicherten Gehweg eingerichtet. Der Fahrstreifen zum Haspelfelder Weg wird durch einen ca. 1,00 m breiten Mittelstreifen vom Fahrstreifen zur Stresemannallee getrennt. Im aufgeweiteten Bereich vor der Bugenhagenkirche erfolgt das Wenden der eingefahrenen Fahrzeuge.
Diese Verkehrslenkung führt zu einem stetigen Vorwärtsfahren. Gefährliche Situationen durch rückwärts fahrende Fahrzeugen in schlecht überschaubaren Bereichen werden vermieden.
Zur Gewährleistung, dass ausschließlich nur die vorgesehenen Fahrstreifen von Fahrzeugen befahren werden, werden die darüber hinausgehenden befestigten Flächen durch Markierung und Absperrvorrichtungen (Ergänzung der bestehenden Stahlpoller) abgetrennt und abgesichert. (Anlage 1)

Bei Bewährung des Verkehrskonzeptes wird eine baulich endgültige Umgestaltung erfolgen.
(Anlage 2)

Ein Realisierungszeitraum wurde für 2014 festgesetzt.


Bereich der Grundschule Bonner Straße und der Elsa-Brändström-Schule
Das unter Einbeziehung der Schul- und Kitaleitungen entwickelte Verkehrskonzept sieht eine Umorganisation der bestehenden Parkordnung vor.
Die private Senkrechtstellplatzzeile der Elsa-Brändström-Schule ist nicht Bestandteil der Neuordnung des Parkens.

Erklärtes Ziel war, KFZ-Bring- und Abhol-Verkehre von Schülern bereits in der Elkartallee abzuwickeln, und so den Sackgassen-Straßenabschnitt der Bonner Straße zwischen den Schulgrundstücken verkehrlich zu entlasten.
Um die Bonner Straße von Zielverkehren beim Bringen und Abholen von Schülern zu entlasten, werden in der Elkartallee beidseitig des Knotenpunktes Bereiche mit eingeschränktem Halteverbot eingerichtet.
Somit besteht künftig die Möglichkeit hier den Bring- und Abholverkehr zu bzw. von den Schulen abzuwickeln.

Für das Montessori-Kinderhaus findet der KFZ-Bring- und Abhol-Verkehr weiterhin vor dem dortigen Eingangsbereich statt, kurz vor dem Wendebereich der Sackgasse. Die Kennzeichnung der Privatgrundstücksgrenze dient der Schulwegsicherheit, in dem Schulweg und private Stellplätze deutlich voneinander getrennt werden.

Die Verlagerung des derzeitigen Gehwegparkens im nördlichen Abschnitt der Bonner Straße halb auf die Fahrbahn dient der Verkehrsberuhigung und schafft mehr Raum für die Schüler-Fußgängerströme.

Die damit einhergehende erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung ist erteilt. Die Durchführung der Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen ist dem ausführenden Sachgebiet des Fachbereichs Tiefbau übertragen worden. (Anlage 3)

66.21 
Hannover / 10.04.2014