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Mandatsverlust von Ratsfrau Katrin Langensiepen
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von
Ratsfrau Katrin Langensiepen vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Ratsfrau Katrin Langensiepen hat am 08. Januar 2019 schriftlich erklärt, dass sie auf ihr Ratsmandat zur Ratsversammlung am 28. März 2019 verzichtet.
Damit endet die Mitgliedschaft im Rat gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG.
Der Rat stellt die Voraussetzungen durch Beschluss fest.
18.60
Hannover / 11.03.2019