Drucksache Nr. 0762/2009:
Bebauungsplan Nr. 240, 1. Änderung, Salzmannstraße
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0762/2009
3
 

Bebauungsplan Nr. 240, 1. Änderung, Salzmannstraße
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan 240, 1. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bebauungsplan sieht die Änderung der Festsetzung "Fläche für den Gemeinbedarf, Evangelische Kirche" in "Allgemeines Wohngebiet" vor. Die Änderung wirkt sich nicht unterschiedlich auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 240, 1. Änderung hat vom 6. Januar 2009 bis
6. Februar 2009 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen ein.
Die Region Hannover hat im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange auf mögliche gewerbliche Vornutzungen des Grundstücks und den Verdacht auf Altlasten hingewiesen. Auf Anraten der Region hat die Kirche als Grundstückseigentümerin orientierende Bodenuntersuchungen von einem Fachbüro durchführen lassen. Es wurden dabei Bodenbelastungen festgestellt, die aber aufgrund ihrer Tiefe (35 cm - 60 cm) der festgesetzten Wohnnutzung nicht entgegen stehen. Bodenentnahmen und Bodenbewegungen sollten allerdings gutachterlich begleitet werden (siehe auch Abschnitt 5.2 der Begründung - Anlage 2 zu dieser Drucksache).

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt. Der Beschluss ist erforderlich, um das Verfahren abschließen zu können.

61.12 
Hannover / 06.04.2009