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Bebauungsplan Nr. 240, 1. Änderung, Salzmannstraße
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan 240, 1. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der Bebauungsplan sieht die Änderung der Festsetzung "Fläche für den Gemeinbedarf, Evangelische Kirche" in "Allgemeines Wohngebiet" vor. Die Änderung wirkt sich nicht unterschiedlich auf Frauen und Männer aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 240, 1. Änderung hat vom 6. Januar 2009 bis
6. Februar 2009 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen ein.
Die Region Hannover hat im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange auf mögliche gewerbliche Vornutzungen des Grundstücks und den Verdacht auf Altlasten hingewiesen. Auf Anraten der Region hat die Kirche als Grundstückseigentümerin orientierende Bodenuntersuchungen von einem Fachbüro durchführen lassen. Es wurden dabei Bodenbelastungen festgestellt, die aber aufgrund ihrer Tiefe (35 cm - 60 cm) der festgesetzten Wohnnutzung nicht entgegen stehen. Bodenentnahmen und Bodenbewegungen sollten allerdings gutachterlich begleitet werden (siehe auch Abschnitt 5.2 der Begründung - Anlage 2 zu dieser Drucksache).
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt. Der Beschluss ist erforderlich, um das Verfahren abschließen zu können.
61.12
Hannover / 06.04.2009