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Teileinziehung des Emmichplatzes
Antrag,
der Teileinziehung des Emmichplatzes auf den Benutzerkreis Fußgänger und Radfahrer, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Emmichplatz ist zur Zeit in vollem Umfang unbeschränkt gewidmet. Durch die Teileinziehung soll erreicht werden, dass die tatsächliche Nutzung der Teilflächen
(Straße und Platz) abgegrenzt wird.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, drei Monate vor der öffentlichen Bekanntmachung zunächst die Absicht zur Teileinziehung bekannt zu machen. Werden innerhalb dieser
Frist Einwände oder Bedenken erhoben, die nicht ausgeräumt werden können, wird eine Drucksache zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.
66.11.20
Hannover / 11.04.2005