Drucksache Nr. 0760/2014:
210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mittelfeld / "EXPO-Park Hannover - West"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0760/2014
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mittelfeld / "EXPO-Park Hannover - West"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 210. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 1 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Planebene des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2583 / 2013 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Verwaltungsausschuss hatte durch Beschluss vom 29.11.2007 auf der Grundlage der Drucksache Nr. 2293/2007 die Verwaltung beauftragt, bei entsprechenden Anträgen zur Vermarktung und Bebauung der Grundstücke zwischen der Straße der Nationen und den Gärten im Wandel sowie der BMW-Niederlassung und dem EXPO-Wal die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. In diesem Auftrag eingeschlossen ist das Hinwirken auf eine erforderliche Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP). Dabei sei eine Verkaufsflächenbegrenzung für zentrenrelevanten Handel auf 10 %, max. 700 m² vorzunehmen (Hinweis: diese Größenordnung entsprach dem damaligen Landesrecht, zwischenzeitlich durch Änderung erhöht auf 800 m²). Investoren in diesem Bereich sind zu einer hochwertigen Architektur zu verpflichten, die Dachflächen der zu errichtenden Gebäude sind Investoren zur Solarstromerzeugung zur Verfügung zu stellen und die Nutzung von Erdwärme ist zu prüfen.

Konkret liegt der Antrag des Gartenmöbelunternehmens E.F. Ludwig GmbH & Co KG auf Einleitung des Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Ansiedlung eines aus drei Einzelhandelsbetrieben bestehenden Fachmarktzentrums vor. Das Vorhaben ist am Standort des früheren jordanischen Pavillons vorgesehen. Hierfür hat die Verwaltung empfohlen, dem Antrag zu folgen und den Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1782 zu fassen (Drucksache Nr. 2201/2013). Dieser wurde in der Sitzung des Verwaltungsauschusses am 12.12.2013 gefasst. Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, der für den Bereich des Vorhabenstandortes "Sonderbaufläche / Messe" darstellt. Die bisherige "Sonderbaufläche / Möbelfachmarkt" soll um den Bereich des konkreten Ansiedlungsvorhabens erweitert werden. Es ist von dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt Hannover abgedeckt.

Die dazu durchgeführte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 13. Februar 2014 bis 12. März 2014 hat keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern erbracht.

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden nach § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 27. Januar 2014 mit Frist ebenfalls bis zum 12. März 2014 durchgeführt. Hierbei kam es vor allem auf die Stellungnahmen der Region Hannover bzgl. der Übereinstimmung mit den Zielen der Regionalplanung sowie auf die Stellungnahmen der Stadt Laatzen, der Industrie- und Handelskammer und des Handelsverbandes an. In den von ihnen vorliegenden Stellungnahmen wird die beabsichtigte Entwicklung mitgetragen, sofern die Obergrenze für zentrenrelevante Sortimente beachtet wird bzw. weitere Möglichkeiten der Beschränkung wahrgenommen werden. Bedenken gegen die Planungsziele oder das weitere Planverfahren beeinflussende bedeutsame Hinweise wurden in diesem Beteiligungsverfahren nicht mitgeteilt.

Gegenüber der Vorentwurfs-Fassung der Drucksache Nr. 2583/2013 wurden das Planungsziel und das Plangebiet um die Darstellung der "Gärten im Wandel" als "Allgemeine Grünfläche", und damit zur dauerhaften Sicherung, erweitert.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In diesem Sinne auszulegende Stellungnahmen liegen nicht vor.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist in der Anlage 2 wiedergegeben.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 04.04.2014