Drucksache Nr. 0760/2005:
Bebauungsplan Nr. 1518, 1. Änderung - Van-Gogh-Weg;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

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Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0760/2005
4
 

Bebauungsplan Nr. 1518, 1. Änderung - Van-Gogh-Weg;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1518, 1. Änderung
- Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes

entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen;

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch
Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wirkt sich durch den Wegfall des geplanten Kinderspielplatzes insbesonders auf Kinder und deren Eltern aus, aber die mit dem Bebauungsplan verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen zunächst keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover. Bei einem eventuellen Verkauf des Grundstückes erzielt die Stadt Einnahmen durch den Kaufpreis.

Begründung des Antrages

Das städtische Grundstück Walderseestraße 42 liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1518 und ist als Öffentlicher Spielplatz ausgewiesen. Die Ausweisung erfolgte als Ersatz für einen ursprünglich im Bebauungsplan Nr. 1443 - Polygram vorgesehenen Standort. Der zu versorgende Spielplatzbezirk ist nur zu 70 % versorgt. Der einzige vorhandene Spielplatz Böcklinplatz liegt am äußersten östlichen Ende des Spielbezirks und dadurch werden die Einzugsradien gemäß Niedersächsischen Spielplatzgesetz von 400 m nicht eingehalten.

Durch den erfolgten Wohnungsbau, unter anderem durch die Erweiterung der in unmittelbarer Nähe befindlichen Seniorenanlage, werden zukünftig deutlich weniger Kinder im Gebiet wohnen als zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1518 angenommen wurde. Dadurch hat sich der Spielflächenbedarf verringert. Auch sind in der Eilenriede in ca. 300 m Entfernung zwei Spielplätze vorhanden, die den verbleibenden Spielflächenbedarf mit abdecken können.
Durch die vorhandenen Querungshilfen auf der Walderseestraße (Lichtsignalanlage bzw. Zebrastreifen) sind beide Spielplätze für ältere Kinder gut erreichbar.

Aus den genannten Gründen ist der Spielplatz an diesem Standort entbehrlich und das städtische Grundstück kann einer Wohnnutzung zugeführt werden. Dafür muss der Bebauungsplan geändert werden.


Der Stadtbezirksrat Nr. 2 (Vahrenwald-List) hat in seiner Sitzung am 20.09.2004 den genannten Antrag (DS-Nr. 15-1364/2004) zugestimmt, die Entscheidung jedoch an den folgenden Bedingungsbeschluss gebunden (Drks.-Nr. 15-1952-2004):
1.
Die in der DS-Nr. 15-1364/2004 benannten Spielplätze in der Eilenriede, welche als "Ersatzspielplätze" vorgesehen sind, werden in der zweiten Jahreshälfte 2005, spätestens aber im Jahr 2006 in das städtische Spielplatzsanierungs- und Erneuerungsprogramm aufgenommen. Die Neu- und Umgestaltung wird unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen geplant.

2.
Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahmen im Bereich des Grundstücks Walderseestraße 42 wird die vorhandene Querungshilfe über die Walderseestraße Ecke Holbeinstraße durch eine Fußgängersignalanlage ersetzt.

Begründung:

Gemäß dem Nds. Spielplatzgesetz haben wir im Bereich der List ein deutliches Fehl an Spielplatzflächen. Durch die Neuplanung dieser Fläche wird dieses Fehl noch vergrößert. Damit wenigstens eine gewisse Kompensation erfolgen kann, müssen die "Waldspielplätze" erneuert und ergänzt werden. Die Ampelquerung würde auch den Bewohnern des Seniorenheimes zugute kommen.









Hierzu führt die Verwaltung aus:

zu 1:
Dem Antrag wird zum Teil gefolgt.

Begründung:

Weil die Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2005 schon erfolgt waren, können die drei genannten Spielplätze in der Eilenriede erst ab 2006 erneuert werden. Die Verwaltung wird hierfür Mittel anmelden.

zu 2:
Dem Antrag kann vorerst nicht gefolgt werden.

Begründung:

Die Frage, ob an der Einmündung der Holbeinstraße in die Walderseestraße anstatt der vorhandenen Fußgängerinsel eine Lichtsignalanlage erforderlich ist, kann seitens der Verwaltung so noch nicht beantwortet werden. Hierbei spielen mehrere Aspekte eine Rolle, u. a. die Unfallentwicklung der letzten Jahre, Fragen der Schulwegsicherheit, Erreichbarkeit der vorhandenen Spielplätze in der Eilenriede, aber auch die Verkehrssicherheit im Allgemeinen.

Die Verwaltung hat dieses Thema in dem Arbeitskreis Verkehr beraten. Teilnehmer des Arbeitskreises sind Vertreter der Polizei, der ÜSTRA, des Straßenbauamtes Hannover, der Verkehrsbehörde sowie weiteren Vertretern des Fachbereichs Bauen. Dort wurde darüber beraten, ob eine derartige Anlage in die Prioritätenliste für den Neubau von Lichtsignalanlagen aufgenommen werden sollte. Ein gleichlautender Antrag wurde bereits abgelehnt. Es wurde aber beschlossen, den Verkehr an der genannten Fußgängerinsel weiterhin zu beobachten und über die Ergebnisse zu gegebener Zeit nochmals zu beraten.

Da für die vom Stadtbezirksrat geforderte Lichtsignalanlage auch in den nächsten Jahren voraussichtlich keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen werden, kann diese Bedingung des Stadtbezirksrates in absehbarer Zeit nicht erfüllt werden.

Die Verwaltung wertet den genannten Beschluss als Ablehnung der gestellten Anträge. Gemäß Punkt 3.3.1 der Beschlussdrucksache zur Neufassung der Verfahrensregelungen zur Aufstellung von Bauleitplänen ( Drucksachen-Nr. 985/95 ) legt die Verwaltung daher diese Neufassung der Beschlussdrucksache dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vor.

Um das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes einzuleiten sind die genannten Beschlüsse erforderlich.
61.1 1
Hannover / 24.05.2005