Informationsdrucksache Nr. 0759/2005:
Aufstockung von Betreuungsangeboten im Kindertagesstättenbereich

Inhalt der Drucksache:

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0759/2005
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Aufstockung von Betreuungsangeboten im Kindertagesstättenbereich

Informationsdrucksache

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde die Verwaltung damit beauftragt, zum Kindergartenjahr 2005/2006 insgesamt 400 Plätze - rund 16 Gruppen - im Kindergarten von Halbtags-ohne-Essen auf eine 3/4-Betreuung zu erweitern. Die entstehenden Mehrkosten sollen aus dem zu vereinnahmenden Essengeld sowie aus dem bestehenden Kindertagesstättenbudget durch bedarfsgerechte Umstrukturierungen gedeckt werden. Die Einnahmen aus dem Essengeld zur Kostendeckung können jedoch erst mit den zukünftig ab August 2005 zu schließenden Verträgen erzielt werden.

Die Verwaltung hat daher in einem ersten Schritt alle stadtweit vorhandenen Halbtags- angebote zusammengestellt und darauf aufbauend alle Träger dieser Gruppen angeschrieben. Gefragt wurde zum einen nach bedarfsorientierten Aufstockungswünschen, sowie eventuellen Finanzierungsvorschlägen zur Deckung der Mehrkosten.

Inzwischen haben fast alle Träger geantwortet und die Erweiterung von Betreuungszeiten grundsätzlich begrüßt. Es wurde jedoch auch zurückgemeldet, dass aufgrund des Neuab- schlusses aller Betreuungsverträge zum Sommer dieses Jahres das Nachfrageverhalten der Eltern und damit die Planung neuer Betreuungsangebote erst im Juni/Juli abschließend beurteilt und mitgeteilt werden kann.

Darüber hinaus kann zu diesem frühen Zeitpunkt die Entwicklung des Kindertagesstätten- budgets noch nicht detailliert eingeschätzt werden. Vor dem Hintergrund der bestehenden Aufgaben, wie der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) und weiterhin der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, bleibt abzuwarten, ob evtl. Mehrkosten auch ohne entsprechende Einsparungen an anderer Stelle abgedeckt werden können.

Dementsprechend ist eine Umsetzungsplanung in der Größenordnung von 400 Plätzen erst nach dem 01.08.2005 möglich und sinnvoll.

In Einzelfällen wird die Verwaltung jedoch, ungeachtet der bestehenden Probleme, bereits jetzt Abhilfe schaffen. In zwei Kindergartengruppen wurde bereits eine Aufstockung vorgenommen bzw. diese geplant. Dies ist die Gruppe in der Einrichtung "Die Traumkiste" (DS-Nr.2681/2004) sowie die geplante Umwandlung einer Gruppe in der Kindertagesstätte Nieschlagstrasse (DS-Nr. 0673/2005).

Für die weiteren Planungen zur Umsetzung des Antrages wird die Verwaltung in der zweiten Jahreshälfte ein Konzept vorlegen, da dann sowohl das Nachfrageverhalten der Familien als auch die Entwicklung des Kindertagesstättenbudgets klarer sein werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Für alle Kinder besteht mit Vollendung des dritten Lebensjahres ein Rechtsanspruch auf einen vierstündigen Kindergartenplatz. Das Angebot in den Einrichtungen richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Kindertagesstätten auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.41 
Hannover / 11.04.2005