Drucksache Nr. 0758/2012:
"Klecks - Theater Hannover e.V."
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Inhalt der Drucksache:

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0758/2012
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"Klecks - Theater Hannover e.V."
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Antrag,

zu beschließen, den Verein „Klecks-Theater Hannover e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Mainstreaming wird vom Verein „Klecks-Theater Hannover e. V.“ sowohl beim Personaleinsatz als auch in der Entwicklung, Planung und Durchführung von theaterpädagogischen Angeboten für Kinder und Jugendliche berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Verein „Klecks-Theater Hannover e. V.“ hat als Betreiber des KinderTheaterHauses Hannover mit Datum vom 03.02.2012 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt.
Im Antrag sind die Ziele, Aufgaben, Organisationsformen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe ausführlich dargelegt.

Grundsätzlich ist eine Anerkennung ist möglich, wenn die Arbeit des Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt.







Voraussetzungen hierfür sind, dass der betreffende Träger

1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII seit mindestens drei
Jahren tätig ist,
2. aufgrund der fachlichen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht
unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten
imstande ist und
3. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

Der Verein "Klecks-Theater Hannover e. V." wurde bereits 1987 gegründet und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hannover eingetragen (Anlage 1).
Bekannt durch zahlreiche Theaterproduktionen für Kinder präsentiert sich das Klecks Theater nach der energetischen Sanierung seiner Spielstätte in den Jahre
2008 – 2011 als wesentlicher Teil des neu gegründeten KinderTheaterHauses im Alten Magazin in der Kestnerstr. 18.

Laut Satzung (Anlage 2) ist primärer Zweck des Vereins die Entwicklung, Organisation und Durchführung von Theaterveranstaltungen, wobei ein Schwerpunkt ihrer Arbeit
als Klecks-Theater im Kinder- und Jugendtheater und im Bereich der Theaterpädagogik liegt.
Darüber hinaus gehört die Entwicklung, Organisation und Durchführung oder Förderung von Erholungsmaßnahmen insbesondere für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche dazu, die in Zusammenarbeit mit Förderschulen in Form von theaterpädagogischen Projekten realisiert werden.

Gemäß der Zielsetzung des Vereins hat das Klecks Theater in der jüngsten Vergangenheit (2006 – 2008) in Kooperation mit der Berufsbildenden Schule 6 (BBS 6) und der Theaterinitiative Bühnensturm das Theaterprojekt „Theater Macht Schule“ mit Schülerinnen und Schülern des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) durchgeführt.

Künftig verfolgt der Verein das Ziel, Theaterproduktionen für drei bis zwölfjährige Kinder
mit und ohne körperliche und / oder sozial emotionale Handicaps zu inszenieren.
Dazu steht das Klecks Theater bereits mit verschiedenen Förderschulen und anderen Einrichtungen von Stadt und Region Hannover in Kontakt.

Die Aktivitäten des "Klecks-Theaters Hannover e.V." stehen sowohl Kindern und Jugendlichen der Landeshauptstadt als auch der Region Hannover offen.

Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist im Sinne der Förderung der Jugendhilfe anerkannt.
Der entsprechende Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover liegt vor (Anlage 3).

Das "Klecks-Theater Hannover e. V." leistet als Betreiber des KinderTheaterHauses auf
dem Gebiet der Theaterpädagogik einen nicht unerheblichen Beitrag der Jugendhilfe,
weil Theaterarbeit sowohl in Form von Projekten als auch von Theaterinszenierung sehr
zur Persönlichkeitsentwicklung und – entfaltung von Kindern und Jugendlichen beitragen kann.
Dabei ist die Berücksichtigung des inklusiven Gedankens ganz im Sinne kommunaler Zielsetzungen.

Die Landeshauptstadt will die Teilhabechancen aller Kinder und Jugendlichen an Bildung, Betreuung und Erziehung stärken unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder eventueller Einschränkungen durch andere potentielle Handicaps.


Der Träger ist selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII), wenn auch nur in einem Teilbereich.

Die Ziele des Vereins liegen ausschließlich innerhalb der Jugendhilfe und die Tätigkeit des Trägers – Entwicklung, Organisation und Durchführung von Theaterveranstaltungen und Projekten – richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen und dient nicht eigenwirtschaftlichen Interessen.

Es wird deshalb empfohlen, dem Verein "Klecks-Theater Hannover e. V." die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu gewähren.
51.5 
Hannover / 26.03.2012