Drucksache Nr. 0755/2015 E1:
Grundschule Kurt-Schumacher-Schule und Hauptschule Pestalozzischule, Brandschutzmaßnahmen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0755/2015 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0755/2015 E1
1
 
Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten ,zur DS-Nr. 0755/2015 ,BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Grundschule Kurt-Schumacher-Schule und Hauptschule Pestalozzischule, Brandschutzmaßnahmen

Antrag,


der Änderungsempfehlung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten Nr. 15-1124/2015 zur Drucksache 0755/ 2015 (Grundschule Kurt-Schumacher-Schule und Hauptschule Pestalozzischule, Brandschutzmaßnahmen) nur in Bezug auf Satz 1 zu folgen. Satz 2 ist abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Es wird auf die Kostentabelle der Ursprungsdrucksache Nr. 0755/2015 verwiesen.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten in Bezug auf die dort vorgeschlagene Maßnahme als solcher anzunehmen; die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zum jetzigen Zeitpunkt und einen sofortigen Baubeginn jedoch abzu-
lehnen.

Im Rahmen eines übergreifenden Brandschutzkonzepts für das Schulzentrum wurden eine Reihe notwendiger Maßnahmen identifiziert, die Zug um Zug unter Beachtung von Dringlichkeit und verfügbaren Mitteln umgesetzt werden sollen. Infolge knapper Mittel im TH 19 muss die Finanzierung über 3 Jahre verteilt erfolgen. Im Anschluss an die in DS 0755-2015 vorgesehenen vorrangig erforderlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Bauabschnitt weitere Anpassungsarbeiten im Bereich von Sport- und Schwimmhalle stattfinden. Hierzu soll basierend auf der für 2016 vorgesehenen Planung eine weitere Drucksache erstellt und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Der nun vom Stadtbezirksrat Misburg-Anderten vorgeschlagene Einbau von Fluchttüren aus den Innenhöfen ist im Brandschutzkonzept nicht vorgesehen und daher aus Sicht der Ver-
waltung nachrangig; kann jedoch – die Bereitstellung entsprechender Mittel vorausgesetzt - in die Planung des 2. Bauabschnitts integriert werden.

Da die Nutzung der Innenhöfe lt. Aussage des Stadtbezirksrats Misburg-Anderten aktuell offensichtlich sehr viel intensiver als zulässig ist, stimmt die Verwaltung bis zur Realisierung dieser Maßnahme mit den Schulen eine Lösung ab, die eine angemessene Nutzung der Innenhöfe weiterhin ermöglicht.
19 .1
Hannover / 11.06.2015