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Der Antragstext wird wie folgt
ergänzt:
Die Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover werden gemäß Anlage 1 geändert
, wobei Anlage 1 wie folgt neu gefasst wird:
1 Allgemeine Regelungen zum Verfahren
…
2) Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Er besteht auch dann nicht, wenn bereits eine mehrmalige oder mehrjährige Förderung stattgefunden hat. Eine mögliche existenzielle Gefährdung eines nicht (mehr) geförderten Freien Theaters begründet ebenfalls keinen Anspruch auf Förderung.
…
6) [...] Der Theaterbeirat gibt ein schriftliches Votum ab, das
allen Antragstellern zur Kenntnis gereicht und dem Rat der Stadt Hannover
in vertraulicher Drucksache zur endgültigen Entscheidung zugeleitet wird. [...]
…
5 Der Theaterbeirat
1) Der Theaterbeirat besteht aus sechs fachkompetenten Mitgliedern (drei Damen, drei Herren), die möglichst verschiedene Altersgruppen vertreten sollen.
Zusätzlich wird ein externes, seinen Tätigkeitsschwerpunkt nicht in der Stadt Hannover habendes, sog. beratendes Mitglied bestellt, dessen Expertise einmal jährlich in Anspruch zu nehmen ist und dessen Fokus auf der Einordnung der hannoverschen Theaterlandschaft in den bundesweiten Kontext liegt. [...]
…
7) …
· j) eine erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln (auf Theater in der Grundförderung, die trotz Anträge über zwei Jahre hinweg keine Produktionsförderung bewilligt bekommen haben und bei denen das Einwerben von Drittmitteln rückläufig ist oder auf niedrigem Level stagniert, hat der Theaterbeirat in seinem Votum explizit hinzuweisen)