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Änderung der Geschäftsordnung des Rates
Antrag,
zu beschließen, dass die mit der Drucksache Nr. 0753/2007 N1 beschlossene Änderung der Geschäftsordnung bis zu einer Neuregelung zur Bildung des Migrationsausschusses weiter gilt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Rat der Landeshauptstadt hat am 19.04.2007 eine Änderung von § 38 der Geschäftsordnung beschlossen (Beschlussdrucksache Nr. 0753/2007 N1). Die Änderung bewirkt, dass die ausländischen Mitglieder des Migrationsausschusses übergangsweise nicht im Wege einer Wahl, sondern auf Vorschlag der Fraktionen gemäß § 51 Absatz 7 NGO bestimmt werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Lokale Integrationsplan ohne zeitliche Verzögerung entwickelt werden sollte.
Nach dem Beschluss vom 19.04.2007 ist vorgesehen, dass die geänderte Geschäftsordnungsregelung am 30.04.2008 außer Kraft tritt und zugleich die Vorschrift in ihrer ursprünglichen Fassung wieder Geltung erlangt. Da die Beratungen über den Lokalen Integrationsplan noch nicht abgeschlossen sind (vgl. Beschlussdrucksache-Nr. 0094/2008 mit Änderungsanträgen), schlägt die Verwaltung vor, die geänderte Geschäftsordnungsregelung vorerst beizubehalten. Sobald feststeht, wie die Beratung von Integrationsthemen in den Gremien der Landeshauptstadt künftig organisiert wird, ist über die Fassung von § 38 der Geschäftsordnung erneut zu entscheiden.
32.5
Hannover / 31.03.2008