Drucksache Nr. 0752/2014:
Verlagerung der Grundschule Kardinal-Bertram-Schule
Bauliche Maßnahmen im Gebäude der Förderschule Christian-Andersen-Schule

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Schulausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0752/2014
3
 

Verlagerung der Grundschule Kardinal-Bertram-Schule
Bauliche Maßnahmen im Gebäude der Förderschule Christian-Andersen-Schule

Antrag,

  1. der Haushaltsunterlage Bau gemäß § 12 GemHKVO zur Unterbringung der Grundschule (GS) Kardinal-Bertram-Schule im jetzigen Gebäude der Förderschule (FöS) Christian-Andersen-Schule in Höhe von 1.869.000 €,
  2. der Mittelfreigabe und dem sofortigen Baubeginn,

    zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19, 42 S - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 22101800
Investitionsmaßnahme 21101.901
FöS Christian-Andersen, Umzug Kardinal-Bertram
Grundschulen, sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 1.174.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 40.500,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -1.214.500,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19, 42 S - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21101
Produkt 22101
Gebäudemanagement
Grundschulen
Förderschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 755.100,00 €
Abschreibungen 39.300,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 30.400,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -824.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -824.800,00 €

Sach- u. Dienstleistungen
Einmalig werden 741.000 € benötigt (695.000 € für Baumaßnahmen sowie 46.000 € für Einrichtungen); hinzu kommt die bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement): 1,2 % von 1.174.000 €. (14.100 €)

Abschreibungen
3 % von 1.174.000 € und 10% von 40.500 €. (39.300 €)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 1.214.500 €. (30.400 €)

Anmerkung:
Es entstehen Einrichtungskosten in Höhe von insgesamt 86.500 €, davon 40.500 € aus dem Teilfinanzhaushalt 42 S und 46.000 € aus dem Teilergebnishaushalt 42 S (bei Sach- und Dienstleistungen ausgewiesen). Die Einrichtungskosten sind nachrichtlich in der Kosten-
tabelle enthalten, jedoch nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 83.800 € führen direkt oder indirekt durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendun-
gen im Produkt 21101 Grundschulen.

Finanzierung
Die Aufwendungen für Instandsetzung in Höhe von 435.000 € können im Teilergebnishaus-
halt 19, Produkt 11118, aus Rückstellungen 2011 bis 2013 gedeckt werden.
Weitere 200.000 € werden gemäß Ratsantrag zur Drucksache 2040/2013 zum Teilergebnis-
haushalt 2014 bereitgestellt. Zusätzlich erforderliche 60.000 € werden aus den Mitteln der baulichen Unterhaltung für 2015 eingeplant. Im Teilfinanzhaushalt 19 für 2015 werden in-
vestive Mittel in Höhe von 1.174.000 € eingeplant.

Begründung des Antrages

Mit Beschlussdrucksache 1836/2013 wurde die Verwaltung beauftragt, die Grundschule (GS) Kardinal-Bertram-Schule zum 01.08.2014 an den Standort der Förderschule (FöS) Christian-Andersen-Schule in die Loccumer Str. 46 zu verlagern.

Im Gebäude sind umfangreiche Sanierungs-, Modernisierungs- und Anpassungsarbeiten durchzuführen. Für einen Teil dieser Arbeiten wurden in den letzten Jahren für das bisher durch die FöS Christian-Andersen-Schule genutzte Gebäude bereits entsprechende Rückstellungen an Finanzmitteln gebildet.

Der jetzt bevorstehende Umzug bietet die Möglichkeit, diese Einzelmaßnahmen zu bündeln und mit den notwendigen und ergänzend beschlossenen Anpassungsarbeiten für die Grundschulnutzung (hierzu auch Änderungsanträge zu den Drucksachen 1836/2013 und 2040/2013) zusammenzufassen.
Darüber hinaus wurden durch die zwischenzeitlich zur Vorbereitung dieses Vorhabens durchgeführten Zielplanungen weitere Maßnahmen (z.B. im Bereich der Barrierefreiheit) als erforderlich festgestellt, die nunmehr in ein gemeinsames Projekt überführt werden sollen.

Zum Start des ersten Jahrgangs der neuen Grundschule kann allerdings nur ein erster Teil dieser Maßnahmen mit einem Kostenvolumen in Höhe von ca. 635.000 € realisiert werden.

Schwerpunkt der Umbauarbeiten ist im ersten Schritt die Herrichtung der Allgemeinen Unterrichtsräume (AUR), die komplette Erneuerung der elektroakustischen Anlage, die Um-
setzung dringender Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen, der Austausch der alten Ein-
gangstüranlage und die Erstellung von Rampen zur Überbrückung von Niveauunterschie-
den.
Weiterhin soll ein PC-Raum entstehen und die vorhandene WC-Anlage saniert werden.
Die vorhandene Ausgabeküche soll weiterhin genutzt werden.

Die Arbeiten sollen in mehreren, zeitlich versetzten und jeweils in sich geschlossenen Abschnitten weitestgehend innerhalb der Schulferien durchgeführt werden, um die Beein-
trächtigung des Unterrichts möglichst gering zu halten.

Eine Komplettsanierung des Gebäudes wird mit den jetzt geplanten Arbeiten jedoch nicht erreicht; mittelfristig sind weitere Maßnahmen erforderlich.

Baubeschreibung
Einzelheiten zu den geplanten Mindestmaßnahmen können der Beschreibung in Anlage 1 und den Plänen in Anlage 3 entnommen werden.

Barrierefreiheit
Zur barrierefreien Erreichbarkeit der gegenüber dem Gehwegniveau höher oder tiefer liegenden Flächen des Erdgeschosses, der Allgemeinen Unterrichtsräume, der Aula sowie des Außengeländes sollen mehrere Rampen erstellt werden.

Infolge der Anordnung von Allgemeinen Unterrichtsräumen sowie der Fachunterrichtsräume im Erdgeschoss des Gebäudes kann organisatorisch sichergestellt werden, dass auch mo-
bilitätseingeschränkte Schülerinnen und Schüler uneingeschränkt am Unterricht teilnehmen können.
Weiterhin werden 2 Behinderten-WCs eingerichtet.

Die Maßnahmen sind mit der Behindertenbeauftragten der LHH abgestimmt.

Energetischer Standard
Es erfolgen keine Maßnahmen von energetischer Relevanz im Bereich von Gebäudehülle oder Technik.

Terminplanung
Mit den Bauarbeiten soll ab den Sommerferien 2014 begonnen werden; der bauliche Abschluss der Gesamtmaßnahme ist für den Sommer 2015 vorgesehen.
19 .1
Hannover / 02.04.2014