Drucksache Nr. 0752/2009 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zum Abbruch der Energieversorgung durch die Stadtwerke Hannover AG
in der Ratssitzung am 07.05.2009, TOP 2.7.1.

Inhalt der Drucksache:

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0752/2009 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zum Abbruch der Energieversorgung durch die Stadtwerke Hannover AG
in der Ratssitzung am 07.05.2009, TOP 2.7.1.


In letzter Zeit haben die Stadtwerke Hannover AG vermehrt im Fall von Nichtzahlungen die Energieversorgung mit Strom, Wasser und Gas abgestellt, wovon zunehmend Personen betroffen sind, die in finanzielle Not geraten sind. Der Abbruch der Energieversorgung stellt eine soziale Härte für die Betroffenen dar.



Wir fragen daher die Verwaltung:


1.
Wie viele Haushalte sind in letzter Zeit wegen Zahlungsrückständen vom Abbruch der Energieversorgung insbesondere mit Strom betroffen und um welche Art von Haushalten und um wie viele handelt es sich (z.B. Ein- oder Mehrpersonenhaushalte)?
2.
Welche sozialen Schichten sind in welchem Ausmaß von dem Abbruch betroffen? Sind HartzIV-Empfänger-Haushalte betroffen, wenn ja, wie viele? Wie lange wird durchschnittlich der Strom abgestellt?

3.
Hat die Verwaltung schon entsprechende Gespräche mit den Stadtwerken Hannover AG geführt, um ein humaneres Vorgehen zu ermöglichen?




Rainer Lensing
Vorsitzender

Text der Antwort


Die Stadtwerke Hannover AG als Unternehmen privaten Rechts gestalten ihre Kundenbeziehungen ausschließlich auf Basis privatrechtlicher Verträge und des entsprechenden gesetzlichen Hintergrundes.

Die Stadtverwaltung hat weder Kenntnisse über Einzelheiten dieser Gestaltung, noch verfügt sie gar über Einflussmöglichkeiten, in das operative Geschäft der Stadtwerke einzugreifen.

Die Gestaltung der Einzelheiten der Geschäftspolitik bzw. die Überwachung der Grundsätze derselben obliegt vielmehr den zuständigen Gremien des Unternehmens.

Des weiteren ist darauf aufmerksam zu machen, dass der Rat der Stadt bereits mit Beschluss vom 29.1.2009 – nämlich der Drucksache 2360/2008 – die Verwaltung beauftragt hat, mit den Stadtwerken Gespräche über ein präventives Konzept zur Vermeidung sozialer Härten durch Strom- und Gassperren in Privathaushalten aufzunehmen.

Über die dazu bisher erzielten Ergebnisse habe ich in der Sitzung des Sozialausschusses am 16.3.2009 ausführlich berichtet. Bestandteil dieses Berichtes war auch, dass in den bisherigen Gesprächen die Stadtwerke eindeutig dargelegt haben, dass – wie eben bereits ausgeführt – der Umgang mit Kunden Bestandteil ihrer Geschäftspolitik sei und nicht in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung falle.

Darüber hinaus wurde im Einzelnen dargelegt, dass die seitens der Stadtwerke bestehenden Energielieferungsverträge keine Rückschlüsse über die jeweiligen persönlichen Verhältnisse der Kunden zuließen.

Auch Aspekte des Umganges mit Daten der Unternehmenssphäre und deren entsprechender Schutz wurden erörtert.

Seitens der Stadtwerke wurde die Bereitschaft ausgedrückt, an einem grundsätzlichen und weiterführenden Austausch von Erfahrungen und Anregungen über Probleme in Zusammenhang mit der Energieversorgung für sozialschwächere Personen mitzuwirken.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Frage 1:
Wie viele Haushalte sind in letzter Zeit wegen Zahlungsrückständen vom Abbruch der Energieversorgung insbesondere mit Strom betroffen und um welche Art von Haushalten und wie viele handelt es sich (z.B. Ein- oder Mehrpersonenhaushalte)?

Frage 2:
Welche sozialen Schichten sind in welchem Ausmaß von dem Abbruch betroffen? Sind Hartz-IV-Empfänger-Haushalte betroffen, wenn ja, wie viele? Wie lange wird durchschnittlich der Strom abgestellt?

Nach Auskunft der Stadtwerke verschicken diese jährlich etwa 150.000 Zahlungserinnerungen, 131.000 Mahnungen und 45.000 Androhungen einer Sperre. Tatsächlich gesperrt werde die Energiezufuhr in etwa 5.300 Fällen. Auch dies wurde im Sozialausschuss bereits beantwortet.

Wie schon erläutert, werden von den Stadtwerken keine weitergehenden persönlichen Daten im Rahmen von Energielieferungsverträgen aufgenommen. Deswegen können Aussagen zu den Haushaltsstrukturen und sozialen Gegebenheiten der gesperrten Anschlüsse von den Stadtwerken nicht gemacht werden.


Frage 3:
Hat die Verwaltung schon entsprechende Gespräche mit den Stadtwerken Hannover AG geführt, um ein humanes Vorgehen zu ermöglichen?

Wie schon dargestellt, ist zwischen Vertretern des Fachbereiches Soziales und den Stadtwerken unter Beteiligung von Fachleuten aus der Region, aber auch seitens der Verbände, der Verbraucherberatung, des Mieterbundes und der Stiftung Schuldnerhilfe über die der Anfrage zugrunde liegenden Problematik ausführlich mit den Stadtwerken gesprochen worden. Dabei wurde auch verabredet, die Gesprächsinhalte noch weiter zu vertiefen, um Handlungsmöglichkeiten für die Stadtwerke auszuloten.


Es gilt das gesprochene Wort