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Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
Antrag,
a) folgende Umbesetzungen festzustellen:
bisher: neu:
1. Jugendhilfeausschuss
Grundmandat Stellvertretung (DIE LINKE.)
N.N. Ratsherr Andre Zingler
2. Gleichstellungsausschuss
Ratsfrau Hülya Iri Ratsfrau Lea Sankowske
3. Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost
Bezirksratsfrau Tanja Oettinger-Bankowsky Bezirksratsfrau Delaine Pastor Kühn
4. Beirat von "proKlima"
Ratsherr Christopher Steiner Ratsherr Jens Allerheiligen
5. Beirat der enercity AG
Ratsfrau Julia Stock Frau Lilly Pietsch
6. Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
beratendes Mitglied, 2. Stellvertretung des Seniorenbeirates
Herr Dr. Bernt Schulze N.N.
7. Ausschuss für Sport, Bäder und Eventmanagement
beratendes Mitglied, 2. Stellvertretung des Seniorenbeirates
Herr Dr. Bernt Schulze N.N.
b) die nachfolgende Änderung hinsichtlich des Vorsitz zur Kenntnis zu nehmen:
bisher: neu:
1. Sozialausschuss
Ratsfrau Dr. Eva Vögtle-Köckeritz Ratsfrau Ute Dommel
Die übrigen Besetzungen der Gremien bleiben unberührt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
a) Das Vorschlagsrecht zu Punkt 1 liegt bei der Fraktion DIE LINKE., zu den Punkten 2 und 3 bei der SPD-Fraktion und zu den Punkten 4 und 5 bei der Frakion Bündnis 90/Die Grünen.
b) Das Vorschlagrecht liegt bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
a) Zu Punkt 1: Die Fraktion DIE LINKE. teilte mit Schreiben vom 15.02.2023 die Umbesetzung mit. Zu Punkt 2 und 3: Die SPD-Fraktion teilte mit Schreiben vom 14.03.2023 die Umbesetzungen mit. Zu Punkt 4 und 5: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte am 16.03.2023 die Umbesetzungen mit. Ferner zu Punkt 5: Die Umbesetzung bedeutet keine generelle Abtretung des Sitzes an die Region Hannover. Zu Punkt 6 und 7: Herr Dr. Bernt Schulze ist als Mitglied im Seniorenbeirat ausgeschieden.
Der Rat stellt die Umbesetzungen durch Beschluss fest.
b) Gemäß § 71 Abs. 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 37 Geschäftsordnung des Rates (GO) werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren zugeteilt. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder. Die Fraktionen haben sich zu Beginn der Wahlperiode über die Verteilung verständigt.
Eines ausdrücklichen Feststellungsbeschlusses zur Besetzung der Ausschussvorsitze im Sinne des § 71 Abs. 5 NKomVG bedarf es nicht. Der Rat sollte jedoch von der Besetzung Kenntnis nehmen.
18.60
Hannover / Mar 23, 2023