Drucksache Nr. 0749/2022:
Verstetigung der Inobhutnahme Schaufelder Straße

Inhalt der Drucksache:

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0749/2022
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Verstetigung der Inobhutnahme Schaufelder Straße

Antrag,

den Weiterbetrieb ab dem 1.1.2023 der Inobhutnahmeeinrichtung Schaufelder Straße nach den §§ 42 bzw. 42a ff. SGB VIII in Trägerschaft des Heimverbundes, Fachbereiches Jugend und Familie zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Inobhutnahmeeinrichtung ist rund um die Uhr aufnahmebereit und richtet sich generell an alle Geschlechter.
Genderkompetenz ist in der Inobhutnahme ein zentrales Professionalitätsmerkmal. Gerade in der Krisenarbeit wird erkennbar, wie geschlechterstrukturelle Bedingungen Lebenschancen und –entwürfe bestimmen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.12345.678
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36702
Heimverbund
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 984.111,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 852.564,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 1.600,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 129.947,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €
Im Produkt 36702/ Heimverbund entstehen durch die Kostenerstattung (Pflegesätze) kostenneutrale Aufwendungen. Im Teilergebnishaushalt des Fachbereiches Jugend und Familie stehen für den Betrieb der Inobhutnahme Einrichtung Mittel in genannter Höhe zur Verfügung. Die Kosten basieren auf dem Jahr 2022, ggf. in der Zukunft anfallende Dynamisierungen werden berücksichtigt.

Begründung des Antrages

Die Einrichtung ist seit ihrer Eröffnung im Jahr 2016 für die Betreuung von Jugendlichen im Rahmen der Inobhutnahme nach dem SGB VIII gem. §42 zuständig. Eine Inobhutnahme ist eine zeitlich begrenzte Schutzmaßnahme im Sinne einer sozialpädagogischen Krisenintervention, die dazu dient, durch sofortige Aufnahme Minderjährige vor einer Notlage und Gefährdungssituation zu schützen. Unbegleitete Minderjährige sind eine besonders zu schützende Zielgruppe der Kinder- und Jugendhilfe, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Die Schwerpunkte und Ziele der pädagogischen Arbeit liegen in der Grundversorgung und Krisenintervention der Minderjährigen. Die Unterstützung der Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer akuten persönlichen Krise und Perspektivplanung unter Berücksichtigung ihrer Wünsche und Vorstellungen steht im Mittelpunkt.
Während der Erarbeitung weiterführender Hilfen mit dem fallzuständigen Kommunalen Sozialdienst (KSD), den Eltern bzw. Vormünder*innen und den Minderjährigen, verbleiben die Jugendlichen in der IO Schaufelder Straße. Dort stehen ihnen sozialpädagogische Fachkräfte für Beratung, Begleitung, Krisenintervention und Perspektiventwicklung zur Verfügung, um sie bei der Integration in ein stabilisierendes Wohn- und Lebensumfeld zu unterstützen.

Zu Beginn des Jahres 2016 wurde die Inobhutnahme Heymesstraße mit 16 Plätzen in Betrieb genommen, um die Betreuung der steigenden Fallzahlen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sicherzustellen. 2018 wurde mit dem Umzug in die Schaufelder Str. sowohl die Platzzahl den Bedarfen angepasst (10 Plätzen für Jugendliche von 14 bis zur Volljährigkeit, in Ausnahmefällen bei Geschwisterkindern ab 12 Jahren), als auch eine Öffnung der Betreuung für nicht-geflüchtete Kinder und Jugendliche erwirkt, da weiterhin die Platzbedarfe im Bereich der gesamten Inobhutnahme bestanden. Das Personal stellt die Strukturierung des Alltags an sieben Tagen (24 Stunden) sicher, . Die Einrichtung wird mit pädagogischen Fachkräften in der Größenordnung von 7,76 Stellen, einer Sozialarbeiter*in im Anerkennungsjahr und einer 0,5 Stelle für die Hauswirtschaft betrieben.

Der Fortbestand der Einrichtung ist aufgrund des Bedarfs für das Inobhutnahmesystem der LHH erforderlich. Sie bietet Jugendlichen eine innenstadtnahe Anlaufstelle in Krisensituationen mit Unterbringung in Einzelzimmern. Es konnten somit zahlreiche wohnortnahe Inobhutnahmen im Stadtgebiet Hannovers durchgeführt werden und eine Unterbringung außerhalb der Stadtgrenzen konnte verhindert werden. Aufgenommen werden Minderjährige, die durch den KSD bzw. die Clearingstelle oder durch die hannoversche Polizei zugeführt werden. Die Einrichtung sollte kurzfristig belegbar sein, entsprechende Kapazitäten müssen vorgehalten werden.
51.6 
Hannover / 09.03.2022