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Wahl der Delegiertenversammlung für die Seniorenbeiratswahl 2006 und Wahl des Seniorenbeirates 2006 (Wahlordnung)
Antrag,
zu beschließen,
dass die Wahl der 200 Delegierten zur Delegiertenversammlung und die Wahl der 13 Mitglieder des Seniorenbeirates nach beigefügter Wahlordnung durchgeführt wird.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 60.000,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 60.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -60.000,00 € | |
Für die Wahl sind 60.000 Euro erforderlich, die für das Jahr 2006 im Unterabschnitt 0510 bei der Haushaltsstelle 608000.0 zu veranschlagen sind.
Begründung des Antrages
Die Wahlordnung zur Wahl des Seniorenbeirates der Landeshauptstadt Hannover ist zur letzten Wahl vor fünf Jahren grundlegend überarbeitet worden.
Auf Wunsch der Beteiligten und den Erfahrungen der Wahl 2001 würden einige kleine Änderungen der Wahlordnung den Ablauf weiter verbessern.
- Die 10 Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge sollen entfallen (§ 7 Abs. 5)
Häufig gelingt es den Verbänden noch kurz vor Einreichungsschluss Zusagen zu einer Kandidatur einzuholen. Bisher konnten diese Bewerberinnen und Bewerber manchmal nicht berücksichtigt werden, weil so kurzfristig nicht genügend Unterschriften gesammelt werden konnten.
- Im Einzelfall soll das Wahlrecht und die Wählbarkeit auch Personen zwischen 58 und 60 Jahren eingeräumt werden (§ 3 Absatz 2).
Bei sinkendem Eintrittsalter in den Ruhestand gibt es unter 60jährige Hannoveranerinnen und Hannoveraner, die sich in der Seniorenarbeit engagieren wollen. Sie können, wenn sie das 58. Lebensjahr vollendet haben, auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und sind damit auch für die Delegiertenkonferenz wählbar.
- Für die Wahl des 13köpfigen Seniorenbeirates soll den Delegierten die Briefwahlmöglichkeit eingeräumt werden (§ 16 Absatz 1).
Bisher konnten Bewerberinnen und Bewerber für den 13köpfigen Seniorenbeirat bis zum 2. Tag vor der Delegiertenkonferenz benannt werden, um den Verbände nach den bisherigen Terminplänen genügend Beratungszeit zu geben. Durch andere Termingestaltung wurde die Einreichungsfrist für Bewerberinnen und Bewerber 14 Tage vorverlegt und so Zeit für eine Briefwahl geschaffen.
Den Verbänden bleiben immer noch fast fünf Wochen, um ihre Bewerberinnen und Bewerber zu benennen.
Die Änderungen sind in der Anlage kursiv gedruckt.
12.4 neu: 10.3
Hannover / 11.04.2005