Anfrage Nr. 0748/2025:
Anfrage der BSW-Fraktion zur Außenbestuhlung für das Feinkostgewerbe

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der BSW-Fraktion zur Außenbestuhlung für das Feinkostgewerbe

Laut einem Pressebericht sieht sich ein Betreiber eines Feinkostgeschäfts in der Lister Meile mit umfangreichen Behördenanforderungen konfrontiert, nur weil er draußen vier Tische mit Stühlen aufstellen möchte. Er will weder ein Restaurant noch eine Kneipe betreiben, sondern weiter seinem Einzelhandel im Innenraum nachgehen.

Der Stadt zufolge können Tische und Sitzgelegenheiten für Außengastronomie ausschließlich gastronomischen Betrieben erlaubt werden. Für einen Einzelhandelsbetrieb sei deshalb ein Umnutzungsantrag für die Genehmigung als Gastronomiebetrieb erforderlich. Die Umnutzung wiederum ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

All das bedeutet für die Geschäftsinhaber/innen einen hohen Verwaltungsaufwand verbunden mit hohen Kosten. Beides schreckt davon ab, das Geschäft mit Außenbestuhlung zu betreiben und ist deshalb nicht im Sinne einer Belebung einer Fußgängerzone wie der Lister Meile.

Vor diesem Hintergrund fragt die BSW-Fraktion die Verwaltung:

  1. Warum erlaubt die städtische Sondernutzungssatzung ausschließlich gastronomischen Betrieben, eine Außenbestuhlung mit Tischen zu betreiben?
  2. Warum unterscheidet die Verwaltung nicht zwischen Einzelhandelsgeschäften und Gastronomiebetrieben, wenn es um die Außenbestuhlung geht?
  3. Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen interessierte Inhaber/innen von Einzelhandelsgeschäften, die eine Außenbestuhlung mit Tischen umsetzen wollten, dieses Vorhaben aber wegen der hohen bürokratischen Hürden nicht weiterverfolgt haben?


BSW-Fraktion