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15. Änderung der ZVK-Satzung
Antrag,
die 15. Änderungssatzung der Zusatzversorgungskasse in der beiliegenden Fassung (Anlage 1) zu beschließen
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
nicht erforderlich
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Satzung der ZVK setzt das Tarifrecht sowie Anpassungen aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung in Form der Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e. V. (AKA) um. Durch die - auch von anderen Mitgliedskassen praktizierte - Übernahme der Musterregelungen wird ein hohes Maß an Rechtssicherheit sichergestellt.
Wesentliche Änderungen sind
- die Neuregelung der Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge und beitragsfrei Versicherte, die einen gesetzlichen Anspruch nach § 18 Abs. 2 BetrAVG haben
und
- die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten vor dem 18. Mai 1990.
Der Verwaltungsrat der ZVK hat der Satzungsänderung zugestimmt und schlägt diese dem Rat zur Beschlussfassung vor.