Drucksache Nr. 0742/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Deutschkenntnissen der Schüler an den Grundschulen Hannovers
in der Ratssitzung am 26.03.2020, TOP 5.9.

Inhalt der Drucksache:

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0742/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Deutschkenntnissen der Schüler an den Grundschulen Hannovers
in der Ratssitzung am 26.03.2020, TOP 5.9.

Aufgrund der hohen Zuwanderung und der daraus resultierenden hohen Eingliederungsrate für Schüler mit Migrationshintergrund an den Grundschulen Hannovers möchten wir uns über die Deutschkenntnisse und den Förderunterrichtsbedarf an den genannten Grundschulen informieren. Deutschlandweit nimmt der Anteil an Schülern, die ohne Deutschkenntnisse eingeschult werden, alarmierend zu. In Berlin-Spandau bspw. sprachen an einer Schule nur noch 20% des Einschuljahrgangs 2019 Deutsch als Muttersprache. Diese Entwicklung und deren negative Folgen für den Schulbetrieb veranlassen uns folgende Fragen in Bezug auf Hannover zu stellen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Schüler an Hannovers Grundschulen sind sprachförderbedürftig?

2. Wie hat sich diese Quote seit 2015 entwickelt?

3. In welchem Maße findet Sprachförderunterricht an den Grundschulen Hannovers statt? Können alle bedürftigen Schüler abgedeckt werden und ist genug Personal zur Abdeckung vorhanden?

Sören Hauptstein

Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort

Die Zuständigkeit für diese Fragestellungen liegt, wie allen Bildungsexpert*innen bekannt ist, allein beim Land Niedersachsen. Folglich wurde die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover, um entsprechende Auskunft gebeten. Dies bitte ich – auch bei Nachfragen – zu berücksichtigen.
In der Zuständigkeit der Kommunen Niedersachsens und damit auch der Landeshauptstadt Hannover liegt beispielsweise die Elternarbeit. Exemplarisch möchte ich hier das pädagogische Sprach- und Elternbildungsprogramm Rucksack Schule nennen. Es wird derzeit an 33 Grundschulen in Hannover umgesetzt. Im Rahmen des Programms werden qualifizierte Eltern als Elternbegleiter*innen eingesetzt. Der Schwerpunkt des Programmes liegt auf dem flächendeckenden Spracherwerb sowie auf der Förderung der Mehrsprachigkeit und der Interkulturellen Öffnung. Gemeinsam mit allen Bildungsbeteiligten tragen die Eltern zu Integration und zu einem erfolgreichen Bildungsverlauf ihrer Kinder bei. An dieser Stelle sei mir ein herzliches Dankeschön an die vielen Engagierten gestattet.
Wir glauben, dass Programme wie diese erfolgreich gegen Ausgrenzung arbeiten, Diskriminierungsversuchen aller Art vorbeugen und zum Abbau von Vorurteilen beitragen.

Dieses vorausgeschickt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Frage 1: Wie viele Schüler an Hannovers Grundschulen sind sprachförderbedürftig?
Im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit entscheiden die Schulen über die Förderbedürftigkeit im sprachlichen Bereich ihrer Schüler*innen.
In der Erfassung zur Beantragung von Sprachfördermaßnahmen im Dezember 2019 wurden von 61 Grundschulen in Hannover Stadt, 4782 Schüler*innen zurückgemeldet, die unterschiedliche Förderbedarfe im Bereich der deutschen Sprache haben.


Frage 2: Wie hat sich diese Quote seit 2015 entwickelt?
Im Dezember 2018 wurden von 60 Grundschulen in Hannover Stadt 4067 Schüler*innen zurückgemeldet, die unterschiedliche Förderbedarfe im Bereich der deutschen Sprache haben.
Zu den Jahren davor konnte das Land keine Daten vorlegen.


Frage 3: In welchem Maße findet Sprachförderunterricht an den Grundschulen Hannovers statt? Können alle bedürftigen Schüler abgedeckt werden und ist genug Personal zur Abdeckung vorhanden?

Sprachförderung findet nach den Regelungen des Erlasses zur Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nicht - deutscher Herkunftssprache (RdErl. d. MK v. 1.7.2014 – 25 – 81 625 – VORIS 22410) – statt.
Die gleichberechtigte Teilhabe und Förderung von Schüler*innen nichtdeutscher Herkunftssprache sind Bestandteil des Bildungsauftrages und deshalb in pädagogischen Konzepten und im Curriculum der Schulen wiederzufinden.
Eine gezielte Sprachförderung ist als Aufgabe aller Fächer zu sehen. Förderung von sprachlicher Handlungsfähigkeit in Mündlichkeit und Schriftlichkeit ist Aufgabe jeden Unterrichts über den Deutschunterricht und den additiven Sprachförderunterricht hinaus.
Für Schüler*innen nichtdeutscher Herkunftssprache, deren Kompetenzen nicht ausreichen, um erfolgreich am Regelunterricht teilzunehmen, sind gemäß § 54a des Niedersächsischen Schulgesetzes besondere additive Fördermaßnahmen zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse einzurichten.
Dabei entscheiden die Schulen in Ihrer Eigenverantwortlichkeit und durch eine gezielte Sprachstands-Diagnostik über die geeigneten Fördermöglichkeiten.
Für die Durchführung dieser additiven Fördermaßnahmen werden gemäß Nr. 5.5 des Bezugserlasses zu k) zusätzliche Kontingente an Lehrerstunden zur Verfügung gestellt, die eine gezielte Förderung der genannten Schüler*innen ermöglichen. Die Schulen verfügen über geeignetes Personal, diese Förderung durchzuführen.
Folgende Maßnahmen, die von den einzelnen Schulen konzeptionell beschrieben sind, werden für Schüler*innen nichtdeutscher Herkunftssprache an den Grundschulen der Stadt Hannover angeboten:

Sprachlernklassen: Der Schwerpunkt liegt auf dem Erwerb der deutschen Sprache auf der Grundlage der „Curricularen Vorgaben Deutsch als Zweitsprache“. Vorrangig ist hierbei, die sprachlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein möglichst zügiger Besuch der Regelklasse gefördert wird.

Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“: Ein Förderkurs „Deutsch als Zweitsprache“ kann für Schüler*innen nichtdeutscher Herkunftssprache eingerichtet werden, die eine Regelklasse besuchen und einen erheblichen Förderbedarf in Deutsch als Zweitsprache haben. Schwerpunkt ist der Erwerb der deutschen Sprache auf der Grundlage der „Curricularen Vorgaben Deutsch als Zweitsprache“, sowie die Fortsetzung des systematischen Spracherwerbs, abgestimmt auf die Bedarfe der Schüler*innen.

Förderunterricht: Für Schüler*innen nichtdeutscher Herkunftssprache, die eine Regelklasse besuchen, ist bei Bedarf zusätzlicher Förderunterricht einzurichten. Zu fördernde Bereiche sind Deutsch als Zweitsprache und Fremdsprachen. Es findet eine Fortsetzung des systematischen Erwerbs der deutschen Sprache, abgestimmt auf die Bedarfe der Schüler*innen statt. Dabei kommt es zu einer Verzahnung mit fachlichen Anforderungen der Regelklasse.

Besondere Sprachförderkonzepte: Die besonderen Sprachförderkonzepte, die von der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu genehmigen sind, sollen hierbei nicht nur vorhandene Sprachfördermaßnahmen nach Nummern 3.2 bis 3.4 ergänzen, sondern zugleich integrationsfördernde, mehrsprachige und interkulturelle Angebote umfassen.