Drucksache Nr. 0741/2021:
Bebauungsplan Nr. 592, 1. Änderung, Gewerbeflächen westl. Carlo-Schmid-Allee
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0741/2021
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Bebauungsplan Nr. 592, 1. Änderung, Gewerbeflächen westl. Carlo-Schmid-Allee
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 592, 1. Änderung mit Begründung und Umweltbericht zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 592 sieht im Bereich zwischen der Wunstorfer Landstraße und der Carlo-Schmid-Allee eine öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung vor. Diese wurde bis heute nicht hergestellt und die Flächen sind nicht entsprechend gewidmet worden. Teilflächen sind bereits an die angrenzenden Gewerbebetriebe veräußert worden und befinden sich nicht mehr im städtischen Eigentum. Die vorhandenen Fuß- und Radwege entlang der beiden Haupverkehrsstraßen sind zudem nach heutigen städtischen und verkehrsplanerischen Maßstäben sowohl ausreichend als auch sinnvoller.

Um für die verbliebenen Flächen im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover eine städtebaulich sinnvolle Lösung zu ermöglichen und deren Vermarktung als Gewerbegrundstück zu erleichtern, soll im Sinne der Wirtschaftsförderung eine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden

Der Änderungsbereich umfasst die Flächen der nicht umgesetzten Wegeverbindung sowie der beiden Pflanzstreifen für die Grundstückseingrünung am südlichen und westlichen Rand des Gewerbegebietes. Ziel ist eine leichte Vergrößerung des Gewerbegebietes in Richtung Westen und Süden auf die bisher festgesetzten Straßenverkehrsfläche sowie die Sicherung des auf der nicht umgesetzten Fuß- und Radwegverbindung befindlichen Regenwasserkanals durch ein entsprechendes Leitungsrecht.

Der Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt hat am 01.11.2018 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die in der Zeit vom 14.12.2018 bis 14.01.2019 stattgefunden hat. Während dieser Zeit gingen keine relevanten Stellungnahmen ein.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 07.04.2021