Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kita Wiehbergstrasse
Antrag,
zu beschließen,
- eine Kindergartengruppe der Kindertagesstätte Wiehbergstrasse 11, 30519 Hannover im Stadtteil Döhren mit 25 Ganztagsplätzen in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration mit 20 Plätzen umzustrukturieren und
- der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. als Träger der Einrichtung ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2014, laufende Beihilfen für die Dauer einer Einzelintegrationsmaßnahme auf Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Für die Umstrukturierung der Kindergartengruppe in eine Kindergruppe mit Einzelintegration entstehen keine Mehrkosten, da die Umsetzung der Maßnahme kostenneutral erfolgt.
Begründung des Antrages
In einer Krippengruppe der Kindertagesstätte Wiehbergstrasse wird ein Kind mit Beeinträchtigung im Rahmen einer Einzelintegration betreut.
Wegen Erreichen der Altersgrenze wird dieses Kind die Krippengruppe zum Ende des Kindergartenjahres verlassen. Die Eltern und auch das Team befürworten die Weiterbetreuung dieses Kindes trotz zusätzlichen Förderbedarfes in der Einrichtung und betrachten dies auch aus pädagogischen Gesichtspunkten als sinnvoll. Vor diesem Hintergrund hat der Träger der Einrichtung einen Antrag auf Durchführung einer Einzelintegration in einer Kindergartengruppe gestellt.
Die Gruppengröße ist in diesem Zusammenhang für die Dauer der Einzelintegrationsmaßnahme auf 20 Plätze abzusenken.
Die räumlichen und personellen Voraussetzungen für die Einzelintegrationsmaßnahme sind gegeben und die erforderliche Ergänzung der geltenden Betriebserlaubnis wurde vom Nds. Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen und Tagespflege - in Aussicht gestellt.
51.42
Hannover / 31.03.2014