Drucksache Nr. 0740/2012:
Änderung der Satzung des St. Nikolai Stifts zu Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0740/2012
1
 

Änderung der Satzung des St. Nikolai Stifts zu Hannover

Antrag,

einer Änderung der Satzung des St. Nikolai Stifts zu Hannover gem. Anlage zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Wohnungen des St. Nikolai Stifts zu Hannover stehen sowohl für Männer als auch für Frauen zur Verfügung.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das St. Nikolai Stift zu Hannover ist eine selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zu den Stiftungsaufgaben gehört u. a. die Unterhaltung von Wohnstiften (Betreutes Wohnen), überwiegend für einkommensschwache ältere Menschen.

Dem Vorstand des Stifts gehören insgesamt sechs Personen an. Darunter zwei Vertreterinnen der ev.-luth. Marktkirchengemeinde (s. Anlage).

In der Satzung ist bisher vorgesehen, dass die von der ev.-luth. Marktkirchengemeinde (KG) bestellten Mitglieder zugleich in Ausübung der Funktion einer/eines Vorsteherin/Vorstehers der KG befindlich sein müssen.

Die Marktkirchengemeinde ist in diesem Zusammenhang an den Vorstand des Stifts mit der Bitte herangetreten, auch Personen benennen zu können kann, die nicht die Funktion als Vorsteher/in ausüben.
Einen – in diesem Sinne - bestätigenden Beschluss, hat der Vorstand des St. Nikolai Stifts in seiner Sitzung am 12.10.2012 gefasst.

Ferner soll Ziffer 6.3 der Satzung dahingehend geändert werden, dass für die bestellten Mitglieder der Marktkirchengemeinde die Dauer der Bestellung und deren Bestätigung durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover klar geregelt wird.

Die rückwirkend zum 01.01.2012 vorzunehmende Änderung der Satzung des St. Nikolai Stifts bedarf der Zustimmung des Rates der Landeshauptstadt Hannover, die hiermit (gem. Anlage) beantragt wird.
Dez. III 
Hannover / 20.03.2012