Drucksache Nr. 0738/2016:
Straßenausbaubeiträge für die Klopstockstraße von Hebbelstraße bis Liliencronstraße / Raabestraße

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Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0738/2016
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Straßenausbaubeiträge für die Klopstockstraße von Hebbelstraße bis Liliencronstraße / Raabestraße

Antrag,

für die in der Anlage 1 gekennzeichnete Klopstockstraße von Hebbelstraße bis Liliencronstraße / Raabestraße die als Anlage 2 beigefügte Einzelfallsatzung nach
§ 4 Abs. 4 der Straßenausbaubeitragssatzung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 75.000 € erwartet.

Begründung des Antrages

Die Klopstockstraße von Hebbelstraße bis Liliencronstraße / Raabestraße wurde in den Jahren 2010 und 2011 vollständig neu ausgebaut. Zuvor hatten sich die Verkehrsflächen nach jahrzehntelanger Nutzungsdauer in einem schlechten und großen Teilen sanierungsbedürftigen Zustand befunden.
Die Schlussrechnungen für den Straßenausbau und für die Straßenentwässerungseinrichtungen sind im Jahr 2012 eingegangen.

Für den Ausbau der Klopstockstraße von Hebbelstraße bis Liliencronstraße / Raabestraße ist ein beitragsfähiger Aufwand von ca. 277.000 € entstanden. Nach dem Neubau präsentiert sich die Verkehrsanlage als eine selbstständige öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG).

Die durchgeführten Ausbaumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS).

Die Klopstockstraße von Hebbelstraße bis Liliencronstraße / Raabestraße gehört zu den Innerortsstraßen im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2 SABS. Die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand betragen je nach Straßenteileinrichtung zwischen
40 und 70 %.

Die Stadt kann allerdings nach § 4 Abs. 4 SABS im Einzelfall durch ergänzende Satzung eine andere Verteilung festlegen, wenn wichtige Gründe für eine andere Vorteilsbemessung sprechen.

Aus den folgenden Gründen sind für die Innerortsstraße Klopstockstraße von Hebbelstraße bis Liliencronstraße / Raabestraße ausnahmsweise die Voraussetzungen nach
§ 4 Abs. 4 SABS für eine andere Aufteilung des beitragsfähigen Aufwandes auf die beitragspflichtigen Anlieger und die Stadt als Repräsentantin der Allgemeinheit erfüllt:

Die Klopstockstraße von Hebbelstraße bis Liliencronstraße / Raabestraße wurde in einer Breite von ca. 28 m und mit beiderseitigen Gehwegen und Parkflächen ausgebaut. An die Straße grenzen nur an der Südseite fünf beitragspflichtige Grundstücke an, die mit Mehrfamilienhäusern bebaut sind. Der überörtliche Kinderspiel- und Grünplatz Liliencronplatz auf der nördlichen Straßenseite gehört hingegen nicht mit zu den von der Straße im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG bevorteilten Grundstücken.
Die Verkehrsflächen der Klopstockstraße zwischen Hebbelstraße und Liliencronstraße / Raabestraße werden zudem als Marktplatz genutzt.

Die Abrechnung der Klopstockstraße von Hebbelstraße bis Liliencronstraße / Raabestraße stellt deshalb eine Sondersituation dar. Dieser soll dadurch Rechnung getragen werden, dass die von den beitragspflichtigen Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand für die verschiedenen Straßenteileinrichtungen entsprechend der nur einseitigen Anbaubarkeit der Straße um jeweils 50 % vermindert und die korrespondierenden Anteile der Stadt dementsprechend erhöht werden.

Die von den beitragspflichtigen Anliegern der Klopstockstraße von Hebbelstraße bis Liliencronstraße / Raabestraße zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand würden demnach betragen
a) für die Fahrbahn 20 % ( 50 % von 40 %),
b) für die Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen 25 % (50 % von 50 %),
c) für die Gehwege und Grünanlagen 30 % (50 % von 60 %)
und
d) für die Parkflächen 35 % (50 % von 70 %).

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.
66.03 
Hannover / 05.04.2016