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Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der
Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und
Männer aus.
Mit Beschlussdrucksache 1846/2013 vom 30.08.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, am Schulstandort Am Welfenplatz 3 – derzeit Förderschule Albrecht-Dürer – eine neue 3-zügi-
ge Grundschule aufbauend ab dem 01.08.2014 zu errichten.
Zu Antragspunkt 1:
Die hier dargestellten Maßnahmen beziehen sich auf zwingend notwendige Mindestmaß-
nahmen am Gebäude zum Start des ersten Jahrgangs der neuen Grundschule. Sie stellen damit den ersten, gleichzeitig umfangreichsten Schritt zur Inbetriebnahme dar.
Da das Gebäude stark sanierungsbedürftig ist, sind vor Einzug der neuen Grundschule umfangreiche Instandsetzungs-, Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen sowie die Sanierung der desolaten, asbesthaltigen Bodenbeläge nötig.
Zur Herstellung der notwendigen Raumgrößen müssen nachträglich eingezogene Zwischenwände für die Förderschulnutzung zurückgebaut und die davon betroffenen Deckenpartien erneuert werden.
Zur Sicherstellung des beschlossenen Ganztagsbetriebs soll im Hof ein Gebäude in Modul-
bauweise zur Aufnahme der Mensa sowie als Ersatz für die abgängigen Schüler-WCs errichtet werden. Dieses anzumietende Gebäude soll so lange wie erforderlich vorgehalten werden.
Zu Antragspunkt 2:
Die für die nächsten Schuljahrgänge ergänzend notwendigen Maßnahmen (i. W. Herrichten der Räume im 2. OG) sollen nach Fertigstellung der im ersten Schritt durchzuführenden Maßnahmen auf der Grundlage der hierbei gemachten Erkenntnisse geplant werden. Überschlägig geschätzt wird der Aufwand für den 2. und 3. Jahrgang 2015 bzw. 2016 auf jeweils ca. 150.000,- €. Hinzu kommen der Sicherheitsaufschlag von 15% sowie die Miet-
zahlungen für die Modulbauten in den Folgejahren. Insgesamt ist von einem Mittelbedarf in Höhe von ca. 400.000 € auszugehen.
Zu Antragspunkt 4:
In einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde gegenübergestellt, ob eine Sanierung, Modernisierung und Funktionsanpassung des Bestandsgebäudes oder die Errichtung eines bedarfsgerechten Neubaus die wirtschaftlichere Lösung wäre.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass trotz der jetzt entstehenden Kosten für die o. g. Mindest-
maßnahmen ein Neubau die insgesamt wirtschaftlichere Lösung darstellt.
Dies ist einerseits auf die gem. Standardraumprogramm geringeren Flächenbedarf eines Neubaus ggü. dem jetzigen Bestandsgebäude und die höhere Flächeneffizienz zurück-
zuführen, andererseits aber auch darauf, dass die jetzt notwendigen Reparaturen und Ertüchtigungen keinen nachhaltigen Charakter aufweisen und keinesfalls die eigentlich notwendige Grundsanierung des Bestandsgebäudes vorwegnehmen.
Hierzu wäre ein weitaus längerer Vorlauf als derzeit verfügbar notwendig gewesen. Insbe-
sondere im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung, aber auch bei den Gebäude-
hüllflächen wird der Sanierungsstau mit den Mindestmaßnahmen nicht abgebaut, so dass eine spätere Gesamtsanierung eine Auslagerung der Grundschule für einen längeren Zeitraum bedeuten würde.
Um dies zu vermeiden wäre alternativ von vornherein die Unterbringung der Grundschule von Beginn an in modularen Raumeinheiten denkbar gewesen; demgegenüber ist jedoch die jetzt gewählte Variante ökonomischer und aufgrund der verfügbaren Flächen auf dem Grundstück die für den Schulbetrieb bessere.
Die Inanspruchnahme ausschließlich der östlichen Flächen im Bestandsgebäude und auf dem Außengeländes bewirkt, dass der Schulbetrieb auch parallel zu einer im westlichen Grundstücksbereich stattfindenden Neubaumaßnahme weitgehend ungestört fortgeführt werden kann. Die dort gelegene Sporthalle ist erheblich unterdimensioniert und überdies ebenfalls hochgradig sanierungsbedürftig, so dass ihr Abbruch und Neubau zur langfristigen Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Schulunterrichts ohnehin unumgänglich ist.
Zu den Planungen für den Neubau und den daraus entstehenden Kosten wird die Verwal-
tung im Rahmen einer Folgedrucksache berichten.
Baubeschreibung
Einzelheiten zu den geplanten Mindestmaßnahmen können der Beschreibung in Anlage 1 und den Plänen in Anlage 3 entnommen werden.
Barrierefreiheit
Die Zugänglichkeit des Gebäudes und des Mensa/WC-Provisoriums mit behindertengerech-
tem WC soll mittels Anrampungen sichergestellt werden. Infolge der Anordnung eines Allgemeinen Unterrichtsraums sowie aller Fachunterrichtsräume im Erdgeschoss des Gebäudes kann organisatorisch sichergestellt werden, dass auch mobilitätseingeschränkte Schülerinnen und Schüler uneingeschränkt am Unterricht teilnehmen können.
Diese Vorgehensweise ist mit der Behindertenbeauftragten der LHH abgestimmt.
Sofern ein Erhalt des Bestandsgebäudes über die derzeit ins Auge gefassten 3 Jahre hinaus erkennbar wird, würde jedoch spätestens zum Einzug des 3. Jahrgangs im Schuljahr 2016/17 der Einbau eines Aufzugs im Bestandsgebäude unumgänglich.
Energetischer Standard
Keine energetische Ertüchtigung des Bestandsgebäudes, Modulgebäude gem. EnEV-Anfor-
derungen.
Terminplanung
Die Umsetzung der Mindestmaßnahmen soll in den Sommerferien 2014 beginnen und auch weitestgehend abgeschlossen werden; Restarbeiten sollen in den Herbstferien durchgeführt werden.
Die Folgemaßnahmen sollen jeweils in den folgenden Sommerferien umgesetzt werden.