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einem Investitionszuschuss für die temporäre Anlage einer öffentlich zugänglichen Grünverbindung zwischen Baustraße und Westspitze entlang des Leineabstiegskanals Nord auf dem Gelände der Wasserstadt in Hannover-Limmer mit Gesamtkosten in Höhe von max. 200.000,00 € zuzustimmen.
Das komplexe Vorhaben der städtebaulichen Erneuerung auf dem Wasserstadtgelände wird differenzierte Auswirkungen auf die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen, alten und jungen Menschen haben. Die Beachtung von Gender-Aspekten, die auch eine inhaltliche Vorgabe des Bund-Länder-Programms ist, ist neben den Belangen von Menschen mit Behinderungen ein zentraler Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung im Quartier.
Das beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzept sieht für das ehemalige Industriegebiet die Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes mit hochwertigen Freiräumen und öffentlich zugänglichen Uferbereichen vor. Trotz des hohen Wohnungsbedarfes ist davon auszugehen, dass die Entwicklung in Bauabschnitten erfolgen wird und über einen längeren Zeitraum andauern wird.
Die Entwicklung erfolgt von Ost nach West; im ersten Bauabschnitt soll mit einem ca. 10 ha großen Wohnquartier im östlichen Bereich der Wasserstadt begonnen werden.
Um bereits zu Beginn ein gepflegtes Umfeld zu schaffen sowie den neuen BewohnerInnen und allen HannoveranerInnen die Möglichkeit zur Erholung, zur Bewegung und zum Aufenthalt zu geben, soll eine öffentlich zugängliche Grünverbindung mit einem Weg und Aufenthaltsmöglichkeiten entlang des Leineabstiegskanals Nord als Zwischennutzung geschaffen werden. Die Flächen befinden sich zum größten Teil im Eigentum der Wasserstadt Limmer GmbH & Co KG, die diese Zwischennutzung initiiert hat.
Die Anlage entspricht dem Sanierungsziel, eine öffentliche Zugänglichkeit der Wasserkanten, insbesondere im Norden, am Leineabstiegskanal herzustellen.
Die Maßnahme sieht eine Wiesenansaat auf einer Fläche von ca. 14.000 m² vor, zusätzlich soll mit wassergebundenen Wegeflächen und Sitzbänken für FußgängerInnen die Fläche nutzbar gemacht werden. Die für Freizeit und Naherholung attraktive Fläche an der Spitze des Stichkanals Hannover-Linden/Leineabstiegskanal wird so durch eine Wegeverbindung erschlossen. Um den notwendigen Erhalt der Fläche zu gewährleisten, wird der Weg für Fahrzeuge bis 2,8 t ausgelegt. Die Unterhaltung der Wege und Grünflächen wird von der Eigentümerin gewährleistet und auf eigene Kosten durchgeführt. Die Zwischennutzung bleibt bis zur abschließenden Bebauung auf diesem Teilstück bestehen, das Mobiliar wird wiederverwendet, Baumpflanzungen erfolgen an den Stellen, an denen sie dauerhaft Bestand haben werden.
Mit dieser Maßnahme wird die Öffentlichkeit positiv in den Entwicklungsprozess des Quartiers eingebunden.
Die Durchführung der Maßnahmen ist gemäß § 147 BauGB Aufgabe der Gemeinde, kann nach § 146 Abs. 3 BauGB auf Grund eines Vertrages ganz oder teilweise dem Eigentümer überlassen werden. Mit einer vertraglichen Verpflichtung zwischen der WLG und der LHH soll daher die Fläche im Sinne der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Erneuerung öffentlich nutzbar gemacht werden. Die entstehenden Kosten sind von der Gemeinde zu tragen.
Kostenzusammenstellung
Vorbereitung Gelände 28.000,00 €
Grandweg, befahrbar 41.250,00 €
Platz an der Spitze, Grand 13.750,00 €
Bänke, Holz 7.500,00 €
Baumpflanzungen 7.500,00 €
Wiesenansaat 35.000,00 €
Honorar LP 1-9
27.282,00 €
160.282,00 € (netto)
MwSt. 19 %
30.453,58 €
190.735,58 €
Für die Maßnahme werden Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Stadtumbau West“ erstattet. Die Kosten werden daher zu zwei Drittel vom Bund und Land Niedersachsen getragen.