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Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als positiv bewertet.
Erläuterung: Das Projekt führt mit Entsiegelung, Ersatzpflanzungen und Aufforstung zu einer Zunahme des Grünvolumens sowie zur Verbesserung und Förderung des Radverkehrs und hat damit positive Auswirkungen auf das Klima.
1. Ausgangslage
Anlass:
In den Jahren 2021-2022 errichtete die Landeshauptstadt Hannover zur Verbesserung der Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr entlang der südlich an den Knotenpunkt anschließenden Bornumer Straße neue Seitenanlagen als getrennte Geh- und Radwege. Diese neuen Fuß- und Radwege ersetzten unzureichende, mischgenutzte Radverkehrsflächen aus den 70er Jahren und konnten unter Teilinanspruchnahme der überbreiten Richtungsfahrbahnen realisiert werden. Der entsprechende Umbau des Knotenpunktes Bornumer Straße / Beckstraße / B65 (südliche Rampe) wurde ab 2019 konzeptionell mitgeplant, aufgrund der umfangreich zu verändernden Lichtsignalanlagen und Mittelinseln jedoch als weiteres Einzelprojekt aus der Planung und Umsetzung mit Mitteln der Städtebauförderung abgetrennt. Im Jahr 2020 trat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) an die LHH mit der Information heran, den zum Knotenpunkt gehörenden freien Rechtsabbieger der Bundesstraße B 65 auf die nördliche Bornumer Straße aus Sicherheitsgründen zurückbauen und den bestehenden Knotenpunkt mit einer Rechtsabbiegespur erweitern zu wollen. Das Planungskonzept der Knotenpunktumgestaltung wurde daraufhin mit der NLStBV abgestimmt, einvernehmlich verändert und im Jahr 2022 eine entsprechende Durchführungsvereinbarung zwischen LHH und NLStBV abgeschlossen. Für den Umbau
aller Verkehrsflächen ergibt sich damit eine feste prozentuale Kostenteilung aller erforderlichen Leistungen zu 44,3 % (Bund) und 55,7 % (LHH).
Bestand:
Aktuell verfügt der Knotenpunkt an drei Armen (Ost, Süd, West) über Querungshilfen für den Fußverkehr. Für den Radverkehr gibt es bisher keine separaten Furten und eine Signalisierung nur in der südlichen Querungsstelle; daraus ergeben sich Nutzungskonflikte zwischen Fuß- und Radverkehr, die jedoch keine erhöhte Unfalllage zeigen. Da der nördliche Knotenpunktarm keine Querungsmöglichkeit nach Westen in Richtung Beckstraße hat, etablierte sich ein Radverkehr in zwei Richtungen über die Querungshilfe des südlichen Arms in/aus Richtung Beckstraße als Hauptnutzungsrichtung. Die weiterführende Radverkehrsanlage Beckstraße entspricht dabei nicht dem üblichen Standard, ist jedoch entsprechend StVO geregelt. Baulich und technisch völlig unzureichend sind die Belange der Barrierefreiheit im gesamten Knotenpunkt. Barrierefreie Querungsstellen können jedoch nur mit umfangreicher baulicher Veränderung der Aufstellflächen in den Nebenanlagen und Mittelinseln in Fortführung der eingangs genannten Baumaßnahme durch die Herstellung getrennter Geh- und Radwege im Knotenpunkt geschaffen werden.
Für den Alltags- und Freizeitradverkehr von und nach Mühlenberg bzw. Empelde ist die Ost-West-Verbindung über den Knotenpunkt eine wichtige und beliebte Route. Die östliche Zuführung zum Knotenpunkt (Grünverbindung Canarisweg) wurde im Jahr 2022/23 durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der LHH mit Mitteln der Städtebauförderung erneuert und deutlich verbessert, so dass nunmehr die Verbesserung der Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr im unmittelbaren Knotenpunktbereich dringend erforderlich wird.
Durch die geplanten Maßnahmen ist eine nachhaltige Verbesserung der Attraktivität für den Radverkehr und eine deutliche Steigerung des stadtteilverbindenden Radverkehrs zu erwarten. Besonders der Alltagsverkehr (Arbeit, Schule, Einkauf) soll durch das geplante Angebot von der Nutzung des Verkehrsmittels Fahrrad überzeugt werden.
2. Beschreibung des Vorhabens
Der Umbau des Knotenpunktes umfasst die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbereiche:
2.1. Herstellung von verbindenden, roteingefärbten Radwegfurten auf der Fahrbahn in allen Knotenpunktarmen und Ausweisung von Aufstellflächen für den linksabbiegenden Radverkehr
2.2. barrierefreier Umbau der Gehwegflächen in Standardbauweise LHH (Betonplatten 40/40 sowie RE-Pflaster 20/10) einschließlich Blindenleitsystem mit Schaffung ausreichender Aufstellflächen für den Fußverkehr
2.3. regelkonformer Umbau der vorhandenen Mittelinseln für die Ansprüche des Fußverkehrs und der Barrierefreiheit (Betonplatten 40/40 sowie RE-Pflaster 20/10 einschließlich Blindenleitsystem)
2.4. Schaffung einer Dreiecksinsel (nordöstlich) für den Fußverkehr in Nord-Süd-Richtung und für den Radverkehr zur Fahrt von Süden nach Norden sowie Westen infolge der Spureinbindung Rechtsabbieger B 65
2.5. Rückbau des freien Rechtsabbiegers B 65 auf die nördliche Bornumer Straße und Einbindung einer lichtsignalgeregelten Rechtsabbiegespur direkt in den Knotenpunkt
2.6. Umbau der gesamten Lichtsignalanlage aufgrund der beschriebenen Änderungen an den Nebenanlagen Geh- und Radwege sowie der Spureinbindung B 65; dies berücksichtigt die Änderung von Maststandorten mit anteiliger Verkabelung, die Ergänzung von Masten mit Verkabelung und die Herstellung einer Radverkehrssignalisierung mit Anforderungstastern
2.7. Anarbeitung bzw. Verbindung der östlichen Nebenanlagen Geh- und Radweg Bornumer Straße Nord an den Bestand in Richtung B 65-Brückenbauwerk nach Rückbau des freien Rechtsabbiegers
2.8. Begrünung und Bepflanzung entsiegelter Bereiche sowie Ersatzpflanzung für zu beseitigende Einzelgehölze
2.9. Deckensanierung im Knotenpunkt nach Teilrückbau sowie Neubau von Mittelinseln / Dreiecksinsel und Demarkierung; dies ist Grundlage für die Neumarkierung Rad-, Fuß- und Kfz-Verkehr sowie für den dauerhaften Erhalt der Bestandsfahrbahnen
Hinweis: Zusätzlich wird im südöstlichen Knotenpunkt die Nebenanlage als „Auftaktplatz Canarisweg“ entsprechend der Planung der Stadterneuerung 61.41 hergestellt. Dies muss aus technischen Gründen im Rahmen der beschriebenen Gesamtmaßnahme ausgeführt werden, wird jedoch aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert und ist kostentechnisch nicht in der vorliegenden Unterlage enthalten.
Die Gesamtumbaulänge im Zuge der Bornumer Straße beträgt ca. 430 m. Ein wichtiger Bestandteil der Planung ist die Bereitstellung von richtliniengerechten und komfortablen Breiten der Geh- und Radwege, ein übersichtlich und eindeutig gestalteter Knotenpunktbereich, gut befahrbare Oberflächen und eine sichere Führung für den Fuß- und Radverkehr.
Entsprechend der Baugrunderkundung aus den Jahren 2021/22 gibt es im Bereich der B 65-Fahrbahnen dreilagige Asphaltschichten von 17 – 35 cm Gesamtstärke. Für welche Verkehrsbelastung nach RStO 12 die zusätzliche Rechtsabbiegespur zu planen ist, wird die NLStBV im weiteren Entwurfsverfahren vorgeben.
Im Bereich der kommunalen Straßen
Bornumer Straße und
Beckstraße ist unter Berücksichtigung des Busverkehrs eine Belastungsklasse mind. 3,2 nach RStO 2012 anzusetzen. Da der Ausbau der Fahrbahn jedoch nicht vollflächig erfolgt, sondern lediglich Anarbeitungsbereiche für den Rückbau bzw. Einbau von Borden in den Kurvenradien und neuen Mittelinseln herzustellen sind, wird die Asphalttragschicht als AC 32 TS in ca. 30 cm Stärke gemäß DA 66/302 (Wiederherstellung von Aufgrabungen) der Landeshauptstadt Hannover hergestellt. Aufgrund der Vielzahl von Rückschnitten, Einbauten und Demarkierungen im Knotenpunkt ist es vorgesehen, die verbleibende Asphaltdecke bis zu den Anschlüssen an den Bestand komplett abzufräsen und zu erneuern.
Für die Planung und den Bau der Geh- und Radwege gelten die in Anlehnung an die RStO 2012 erstellten technischen Standards Hannover mit Betonplatten 40/40/8 im Gehwegbereich, klinkergesäumten Betonpflasterflächen 20/10/8 im Bereich der Radwege und Betonpflaster 20/10/8 in den Sicherheitsstreifen. Eine taktil erfassbare Trennung zwischen Geh- und Radwegen wird mit einem 32 cm breiten, taktilen Klinkerstreifen realisiert. Die Bord-/Gossenanlagen werden mit Hochborden 15-19/25 und zweireihigen Pflasterwürfeln 16/16/14 hergestellt.
Infolge der vorgesehenen Veränderung der Geh- und Radwege (einschließlich Mittelinseln) zur Gewährleistung barrierefreier Verkehrsanlagen und Verbesserung der Radverkehrsstruktur muss die gesamte Lichtsignalanlage der NLStBV nach den technischen Standards der LHH umgebaut sowie ergänzt werden. Sie wird im Anschluss in das Eigentum und den Betrieb der LHH übernommen; die Übernahme ist in der Kreuzungsvereinbarung entsprechend geregelt.
Im Rahmen der Baumaßnahme ist eine digitale Werbeanlage nördlich der B 65-Rampe zu entfernen und weiter nördlich neu zu platzieren.
3. UVP
Durch die Erneuerung der Nebenanlagen im Knotenpunkt und ihre Verbreiterung zu Lasten der überbreiten Fahrspuren im südlichen Ast der Bornumer Straße wird sowohl die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung als auch die Möglichkeit zur (nichtmotorisierten) Nutzung der Verkehrsanlagen für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen deutlich verbessert.
Im Zuge der gesamten Baumaßnahme sind rund 155 m² Aufwuchs mit 7 Bestandsbäumen zu beseitigen, die durch die Pflanzung von 6 Straßenbäumen und rund 550 m² Aufforstungsfläche überdurchschnittlich kompensiert werden.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit / Bauablauf
Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll in 2026 begonnen werden.
In Vorbereitung der Bauarbeiten sind noch verschiedene Leitungsarbeiten erforderlich.