Drucksache Nr. 0733/2021:
Errichtung und Förderung der fünfgruppigen Kindertagesstätte "Buchholzer Grün"

Inhalt der Drucksache:

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0733/2021
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Errichtung und Förderung der fünfgruppigen Kindertagesstätte "Buchholzer Grün"

Antrag,

zu beschließen,
  • der Errichtung der o.g. Kindertagesstätte (2 Krippengruppen für je 15 Kinder im Alter von 0-3 Jahren, vorrangig ab Vollendung des 1. Lebensjahres, 2 Kindergartengruppen für je 25 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt sowie eine altersübergreifende Gruppe für max. 5 Krippen-und 15 Kindergartenkinder, alle in Ganztagsbetreuung) in Trägerschaft der Maschseekinder gGmbH am Standort Dora-Gerson-Str. 54 zuzustimmen und

  • dem Träger ab dem 01.08.2021, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Förderung nach den "Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (nachstehend KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501.001.2
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 10.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -10.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 770,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 150,00 €
Transferaufwendungen 692.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -692.920,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -692.920,00 €
Ein einmaliger investiver Zuschuss in Höhe von 10.000 € wird dem Träger zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen gewährt.
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger, vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2021.
Für die Krippenplätze werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze werden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages

Im Stadtteil Groß-Buchholz entstehen auf dem ehemaligen Oststadt-Krankenhausgelände im Bauquartier Buchholzer Grün und im benachbarten Bauquartier In den Sieben Stücken insgesamt ca. 740 neue Wohneinheiten, welche durch eine Kinderbetreuungseinrichtung ergänzt werden. Das für diesen Zweck vorgesehene Grundstück befindet sich im südlichen Teil des Baugebietes Buchholzer Grün. Eigentümer ist die hanova Gewerbe GmbH. Durch einen städtebaulichen Vertrag (s.DS 2376/2019) hat sich der Eigentümer verpflichtet, eine 5-gruppige Kindertagesstätte zu errichten und anschließend zu betreiben bzw. betreiben zu lassen. Die hanova Gewerbe GmbH hat sich entschlossen, die neue Einrichtung dem Träger Maschseekinder gGmbH zur Betriebsführung zu übergeben.

Die neu geschaffenen Betreuungsplätze an diesem Standort tragen zu einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot sowie zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bei und erleichtern damit Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover -Landesjugendamt- hat den Planungen eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.42 
Hannover / 01.04.2021