Drucksache Nr. 0732/2021:
Standortentscheidung zur Errichtung einer sechszügigen 12. Integrierten Gesamtschule in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0732/2021 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
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0732/2021
1
 

Standortentscheidung zur Errichtung einer sechszügigen 12. Integrierten Gesamtschule in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

zu beschließen,

für die Errichtung einer sechszügigen 12. Integrierten Gesamtschule (IGS) in der Landeshauptstadt Hannover das städtische Grundstück am Standort „Nackenberger Straße“" im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld vorzusehen und die Planungen für den Bau mit dem Ziel einer Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2025/26 unverzüglich aufzunehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Benachteiligungen nach Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahme entstehen zusätzliche Personalkosten, die in den jeweiligen Haushaltsjahren den entsprechenden Fachbereichen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Kosten für den Neubau der Schule, abhängig von der Art und dem Umfang der Umsetzung – im ÖPP-Verfahren oder im Eigenbau - ,variieren und werden zu gegebener Zeit in gesonderter Drucksache dargestellt werden.

Da der Neubau der 12. IGS bisher nicht in den Projektplanungen enthalten ist, stehen derzeit die personellen und finanziellen Kapazitäten im Fachbereich Gebäudemanagement nicht zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Mit Beschluss der Drucksache Nr. 1979/2019 i.V.m. Drucksache Nr. 3025/2019 N1 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Errichtung einer weiteren fünf- bis sechszügigen Integrierten Gesamtschule mit einer baulichen Erweiterungsoption für eine vierzügige Oberstufe oder bei Bedarf einem Primarbereich aufzunehmen.

Diesem Antrag folgend hat die Verwaltung eine Analyse der derzeitigen Schulplatzversorgung in der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen und über das Verfahren sowie über die Ergebnisse der Analyse in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 20.11.2019 berichtet.

Im Zuge der Analyse wurde das Stadtgebiet in fünf Bereiche eingeteilt (Mitte, Nordost, Nordwest, Südost, Südwest) und ein Zusammenhang zwischen der Zahl der dort lebenden Kinder im Grundschulalter und dem dort jeweils bestehenden Schulplatzangebot hergestellt.

Das Ergebnis der Analyse macht deutlich, dass das Gebiet „Südost“ am stärksten von zusätzlichen Schulplätzen im IGS Bereich profitieren würde.

Nach umfangreicher Prüfung potenzieller Grundstücksflächen im Hinblick auf die Lage im Bedarfsraum, die Anbindung an den Individual- und öffentlichen Nahverkehr, die Grundstücksgröße, die baurechtlichen Voraussetzungen sowie die kurzfristige Verfügbarkeit konnte nach Ansicht der Verwaltung ein geeigneter Standort zur Errichtung einer weiteren IGS im Gebiet „Südost“ gefunden werden.

Die Verwaltung schlägt daher das Grundstück in der Nackenberger Straße im Stadtteil Kleefeld des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld als geeigneten Schulstandort für die 12. IGS vor.

Es handelt sich hierbei um ein städtisches Schulgrundstück, auf dem sich im nördlichen Teil derzeit noch die Grundschule Buchholz-Kleefeld II befindet. Nach deren Auszug zum Schuljahr 2022/23 in den Neubau im Paracelsusweg, soll die 3-zügige Ganztagsgrundschule „Nackenberger Straße“ an diesem Standort gegründet werden und ab dem Schuljahr 2022/23 mit dem ersten Jahrgang aufbauend hochwachsen (Drucksache Nr. 2621/2020 befindet sich derzeit im Gremienlauf).

Der südliche Teil des Grundstücks in der Nackenberger Straße bietet ausreichend Grundstücksfläche für eine fünf- bis sechszügige IGS im Sek I Bereich, wobei die Verwaltung aufgrund des hohen Bedarfs an Schulplätzen im Sek I Bereich die Errichtung einer sechszügigen IGS an diesem Standort favorisiert.

Entsprechende Varianten, wie die 12. IGS auf diesem Grundstück verortet werden kann, werden derzeit vom Fachbereich Gebäudemanagement in Abstimmung mit den beteiligten Fachbereichen geprüft.

Neben der Lage im Bedarfsraum „Südost“ und der guten Verkehrserschließung bietet die Nutzung eines städtischen Grundstücks die Möglichkeit einer schnelleren Planungs- und Bauabwicklung.
Ebenfalls entfallen die Kosten für einen Grundstücksankauf.

Weiterhin bietet dieser Standort die Möglichkeit aufgrund der Verortung der neu geplanten Grundschule „Nackenberger Straße“ auf demselben Grundstück, beide Schulformen organisatorisch entsprechend des § 106 Abs. 6 Nr. 1 des niedersächsischen Schulgesetzes zusammenzufassen.

Durch diese Maßnahme kann von Beginn an eine organisatorische und perspektivisch auch eine pädagogische Zusammenarbeit geplant und sich daraus ergebene Synergien von Anfang an im schulplanerischen Prozess berücksichtigt werden.

Die zukünftigen Viertklässler der Grundschule „Nackenberger Straße“ haben dann die Möglichkeit in den 5. Jahrgang der IGS zu wechseln.

Dem Wunsch der Politik, bei den Planungen der 12. IGS eine Grundschule („Primarbereich“) vorzusehen, kann damit gefolgt werden.

Unberührt bleibt bei dieser Umsetzung das für die Grundschule „Nackenberger Straße“ vorgesehene Einzugsgebiet zur Entlastung der Grundschulen Lüneburger Damm, Mühlenweg, Pestalozzi-Grundschule und Groß-Buchholzer-Kirchweg (Drucksachen 2476/2020 N1 und 2477/2020 N1).

Den Bedarf einer weiteren Oberstufe sieht die Verwaltung aufgrund der prognostizierten Schüler*innenzahlen im Sek II Bereich an diesem Standort derzeit nicht. Die vorhandenen 962 Schulplätze im Sek II Bereich der hannoverschen IGSen decken den prognostizierten Bedarf in den nächsten 10 Jahren ab.

Um eine Anbindung dieses Standortes an eine gymnasiale Oberstufe zu gewährleisten und damit den Schüler*innen eine Abiturperspektive zu bieten, sind Kooperationen mit in der Nähe liegenden weiterführenden Schulen mit Oberstufe denkbar.

Vor diesen Hintergründen beurteilt die Verwaltung den Standort "Nackenberger Straße" als sehr gut geeignet für die Einrichtung der 12. IGS und bittet, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.
40.11 
Hannover / 01.04.2021