Informationen:
verwandte Drucksachen:
0728/2019 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 20.03.2019: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 28.03.2019: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Mitte
0728/2019 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis) |
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Das Plangebiet liegt im gültigen Bebauungsplan-Nr. 1226, 1. Änderung, der hier ein Kerngebiet mit einer Geschossflächenzahl von 1,0 und geschlossener Bauweise festsetzt. In den Textlichen Festsetzungen sind im § 1 Betriebe im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung Spielhallen, Spielkasinos und ähnliche Anlagen, Anlagen zur Vorführung von Sex- und Pornofilmen in Kabinen - und Tankstellen aller Art ausgeschlossen.
Anlass der Planaufstellung sind Bestrebungen in der Nikolaistraße 12 ein Wettbüro zu eröffnen. Eine entsprechende Bauvoranfrage ist bereits bei der Landeshauptstadt Hannover eingegangen. Wettbüros sind im betreffenden Gebäude und im übrigen Plangebiet regelzulässig. Dem Bauantrag muss nach jetzigem Planungsrecht entsprochen werden.
Aus den genannten Gründen fand bereits mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes ein Ausschluss von Spielhallen und Spielkasinos sowie Anlagen zur Vorführung von Sex- und Pornofilmen statt.
Zukünftig sollen in den Erdgeschosszonen des kompletten Plangebietes Wettbüros ausgeschlossen werden.
Der Aufstellungsbeschluss dient als Grundlage für die Zurückstellung des Baugesuches für das Wettbüro in der Nikolaistraße 12 nach § 15 BauGB und ggf. zur Verhängung einer Veränderungssperre für das Plangebiet gemäß § 14 BauGB.