Drucksache Nr. 0728/2010:
Rut-Bahlsen-Zentrum für Integrative Erziehung

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0728/2010
3
 

Rut-Bahlsen-Zentrum für Integrative Erziehung

Antrag,

  1. den Haushaltsunterlagen gemäß § 12 GemHKVO (Auszug als Anlagen 1-3) in Höhe von 3.600.000 € zum Bau des Rut-Bahlsen-Zentrums für Integrative Erziehung und
  2. dem Baubeginn

zuzustimmen.

Finanzierung
80% der Projektkosten trägt die Rut- und Klaus-Bahlsen-Stiftung (RKBS), dies entspricht bei der aktuellen Projektsumme einem Anteil von 2.880.000 €.
Für die im Zuge des Neubaus geplanten zwei Krippengruppen gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) in Höhe von insgesamt 348.000 €. Ein entsprechender Antrag wurde vom Fachbereich 51 bereits an das Land Nds. gerichtet. Diese Landesmittel kommen gemäß vertraglicher Vereinbarung mit der RKBS in voller Höhe der LHH zugute und mindern den städtischen Finanzierungsanteil.
Der verbleibende Anteil der LHH beträgt somit 372.000 €. Für die Abwicklung des Vorhabens wird zunächst die Zuwendung der RKBS ausgeschöpft. Erst danach folgen die städtischen Finanzierungsbeiträge, die somit erst in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 fällig werden.
297.000 € werden dann im Vermögensplan des Fachbereichs Gebäudemanagement unter der Position 4 SB.08-02 (Kitas, Schaffung neuer Gruppen) zur Verfügung gestellt. 75.000 € für die Einrichtungsgegenstände der Kita wird OE 51 für den Haushalt 2011 bei der HMK 4640 (Eigene Tageseinrichtungen) beantragen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Einrichtungskonzept zielt darauf ab, für Kinder mit und ohne Behinderung vom Krippen- bis zum Grundschulalter zusätzliche Betreuungsangebote zu schaffen und trägt somit zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Die Zielgruppe der Betreuung schließt Mädchen und Jungen ein.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten2.880.000,00 €Einnahmeposition im Wipl. (Zuweisungen / Zuschüsse Dritter)Betriebseinnahmen
sonstige Einnahmen348.000,00 €Einnahmeposition im Wipl. (Zuweisungen / Zuschüsse Dritter)Finanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt3.228.000,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung3.525.000,00 €4SB.08-02Sachausgaben19.500,00 €4640.000-535000
Einrichtungsaufwand75.000,00 €4640.901-935400Zuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten6.000,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt3.600.000,00 € Ausgaben insgesamt25.500,00 € 
Finanzierungssaldo-372.000,00 € Überschuss / Zuschuss-25.500,00 € 

Begründung des Antrages

Mit Drucksache 0621/2009 hat der Rat dem Vertrag mit der Rut- und Klaus-Bahlsen-Stiftung zugestimmt. Dieser Vertrag sieht vor, eine vorbildhafte integrative Kindertagesstätten-Einrichtung mit fünf Gruppen und ca. 80 Plätzen zu errichten und zu betreiben. Die RKBS trägt dabei 80 % der Projektkosten und leistet für zunächst fünf Jahre einen finanziellen jährlichen Zuschuss zur Sicherung des besonderen Konzeptes der Einrichtung.

Die aktuelle Entwicklung des Kitaplätze-Bedarfes lässt eine vollständige Auslastung erwarten, insbesondere, weil auch von einer stadtteilübergreifenden Nachfrage ausgegangen werden kann.

Die RKBS fördert gemäß ihres Stiftungszieles herausragende soziale Projekte. Das Rut-Bahlsen-Zentrum wird eine durchgängig integrative Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder vom Krippen- bis zum Schulkindalter bieten. Damit wird den behinderten Kindern eine möglichst frühzeitige und anhaltende Förderung und eine gemeinsame Betreuung und Erziehung mit nicht behinderten Kindern ermöglicht. Die Einrichtung soll neben der Betreuung auch ein Zentrum für einen übergreifenden fachlichen Dialog werden und Fortbildung und Beratung für Eltern und Fachkräfte anbieten.
Die RBKS legt bei ihren Projekten darüber hinaus auch besonderen Wert auf architektonische Qualität und bauliche Qualitätsstandards. In einem vorab von der Stiftung finanzierten Architektenwettbewerb wurde deshalb ein Entwurf ermittelt, der dem besonderen Qualitätsanspruch der Stiftung gerecht wird.

Dabei führt die vom Preisgericht besonders gewürdigte Kammstruktur mit ihren hohen Nutzungs- und Raumqualitäten zu einer relativ großen Hüllfläche des Baukörpers. Der Passivhausstandard ist deshalb nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand realisierbar. Die Anforderungen nach der aktuellen Energieeinsparverordnung werden aber um mindestens 30% übererfüllt.

Der Stiftungsvertrag sieht die umweltgerechte Errichtung des Gebäudes insbesondere im Hinblick auf Energieeinsparung und die Verwendung der Baumaterialien vor. Das Gebäude wird deshalb in Abstimmung mit der RKBS unter Beachtung der Kriterien der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) errichtet. Die Möglichkeit einer Zertifizierung wird geprüft und zu gegebener Zeit entschieden.

Umweltverträglichkeit
Die UVP wurde gemäß UVP-Verfahren OE 19 durchgeführt, Umwelt- und Gesundheitsbedenken bestehen nicht.

Barrierefreiheit
Der im Rahmen eines Architektenwettbewerbs ermittelte Entwurf erfüllt in herausragender Weise die Anforderungen an eine Mustereinrichtung für Integration. Die Behindertenvertretung war in den Wettbewerb und die weitere Planung eingebunden.
19 .2
Hannover / 14.04.2010