Informationsdrucksache Nr. 0728/2004:


Standort des Aussiedler- und Flüchtlingswohnheimes "Alte Döhrener Str. 109"

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0728/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sozialausschuss
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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0728/2004
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Standort des Aussiedler- und Flüchtlingswohnheimes "Alte Döhrener Str. 109"

Informationsdrucksache


Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat am 23.05.2002 das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen beschlossen (Drucksache Nr. 0693/2002 N2 i. V. m. der Drucksache 1481/2002 - Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -).

Bezogen auf das Wohnheim Alte Döhrener Str. 109 hieß dies konkret, dass eine durch eventuelle Wohnbebauung des Grundstückes erforderliche Standortverlegung des Wohnheimes (nur) mit vergleichbaren räumlichen und örtlichen Bedingungen in der Nähe der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Hannover (frühstens zum 01.01.2005) in Betracht kommt. Gleichzeitig wurde gesagt, dass auch weiterhin die Flüchtlingsbetreuungsarbeit durch die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (im Folgenden EFG genannt) sicherzustellen ist.

Der damals anstehende Neuabschluss eines Betreibervertrages für das Wohnheim Alte Döhrener Str. 109 konnte mit der EFG getätigt werden, ohne eine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen. Dies war möglich, da ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wohnheimes und den Sozialarbeitern vorhanden war, da überwiegend ausländische Flüchtlinge untergebracht waren, deren Aufenthaltsdauer zum Teil mehrere Jahre betrug. Außerdem wurden die ehrenamtlichen Aktivitäten gewürdigt. Das Rechnungsprüfungsamt hatte gleichwohl dieses Vorgehen im Schlussbericht zur Jahresrechnung 2002 kritisiert.

Der bestehende Betreuungsvertrag endet am 31.12.2004, die Baugenehmigung ist bis zum 17.09.2006 erteilt, so dass eine Verlängerung an diesem Standort grundsätzlich möglich ist.

Mittlerweile wird aufgrund des Abbaus anderer Wohnheime neben den Flüchtlingen eine große Anzahl von Aussiedlern in diesem Wohnheim untergebracht, deren Verweildauer im Schnitt zwischen 3 und 4 Monaten liegt. Es liegen somit eindeutig nicht mehr die ursprünglichen Voraussetzungen für den Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung vor, so dass nach den Vorschriften der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) für die Zeit ab 01.01.2005 zwingend eine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen ist. Dieses hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt noch einmal ausdrücklich gefordert.

Es ist daher offen, welche Betreuungsorganisation den Zuschlag erhält und daraus ergibt sich, dass die Standortsuche unabhängig vom Betreiber gesehen werden muss. Die Verwaltung wird daher die Suche nach einem Ersatzstandort auf das gesamte Stadtgebiet ausdehnen.

Eine Ausschreibung wird so gestaltet sein, dass der zukünftige Betreiber mit einer Standortverlegung während der Vertragslaufzeit rechnen muss.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


In den zur Verfügung stehenden Flüchtlingswohnheimen werden sowohl Frauen als auch Männer untergebracht. Die eingesetzten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben die Befähigung zur Lebens- und Konfliktberatung sowie Krisenintervention bei Flüchtlingen und Aussiedlern beiderlei Geschlechtes.

Kostentabelle


Derzeit nicht bezifferbar.

 61.4
Hannover / 31.03.2004