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Die aus den Zielsetzungen der Masterplanung erwachsenden städtebaulichen, hochbaulichen sowie verkehrlichen und freiraumplanerischen Konzepte wirken sich auf alle Geschlechter gleichermaßen positiv aus. Letztlich geht es auch darum, den teils unwirtlichen Stadtraum zwischen Bahn und Cityring neu zu gestalten und Aufenthaltsqualitäten für alle Nutzer*innengruppen zu schaffen.
Ein wesentliches Leitbild der Masterplanung ist es, klimaresiliente Maßnahmen vorzubereiten. Hierzu gehört auch die Entsiegelung von Freiflächen und Verschattung von versiegelten Flächen, wo städtebaulich möglich und sinnvoll. Konkrete Projekte werden durch die vorliegende Masterplanung bzw. das Verkehrskonzept jedoch nicht festgeschrieben. Hier bedarf es weiterer Verfahrensschritte (Bauleitplanverfahren, Wettbewerbe, etc.). Im Rahmen dieser nachgeordneten Verfahrensschritte erfolgen konkretere Aussagen zum Ergebnis der dann durchzuführenden Klimawirkprüfungen.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Durch den Masterplan selbst werden noch keine direkten Kosten initiiert. Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind ergänzende Bebauungsplanverfahren bzw. Baubeginnsdrucksachen erforderlich. Diese werden, sofern die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, zu ggb. Zeit den politischen Gremien zur Beschlussfassung mit entsprechenden Kostentabellen vorgelegt.
Zu beachten ist, dass ein gewisser Anteil der Maßnahmen durch Einbringen privaten Kapitals bzw. durch Einwerben von Fördermitteln realisiert werden kann.
Mit DS 1904/2022 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover (LHH) ein integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt beschlossen. Mit diesem Innenstadtkonzept wurde ein konkreter Maßnahmenkatalog u.a. mit zehn besonders hervorgehobenen Leitprojekten zur Umsetzung vorgelegt. Hierzu gehört auch das Leitprojekt Nr. 9
„Masterplanung für das nördliche Bahnhofsviertel als Verbindung zur Oststadt mit anschließender Vorplanung für den Vertiefungsbereich“, mit dem sich diese Drucksache befasst.
Die nachgelagerte Beschlussdrucksache 1554/2024 (Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen von SPD, CDU und FDP vom 09.08.2024) steht dem inhaltlich nicht entgegen, vielmehr werden verschiedene der geforderten Maßnahmen hier bereits aufgegriffen.
Zur Stärkung der Innenstädte, die u.a. aufgrund des zunehmenden Internethandels und geändertem Konsumverhaltens der Menschen unter hohem Ladenleerstand leiden, gleichzeitig aber auch unter den Folgen des Klimawandels und den gesamtgesellschaftlichen Änderungen (Demographie, Wohnungsnot etc.), hat das Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung das Förderprogramm "Resiliente Innenstädte" aufgelegt (InfoDS 0565/2022), kofinanziert mit Mitteln aus der Europäischen Union (Förderperiode 2021 bis 2027). Mit dem Antrag "Mitte verbindet" und auf Basis des o.g. Innenstadtkonzeptes hat sich die LHH um die Aufnahme in dieses Förderprogramm beworben (DS 0931/2022) und konnte zwischenzeitlich Drittmittel zur Umsetzung einzelner Maßnahmen einwerben. Für die Umsetzung des Leitprojektes Nr. 9
"Masterplanung für das nördliche Bahnhofsviertel als Verbindung zur Oststadt mit anschließender Vorplanung für den Vertiefungsbereich" liegt mit Schreiben vom 09.07.2024 ein entsprechender Zuwendungsbescheid der NBank vor, auch der beantragte vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde Ende 2023 genehmigt. Die Kosten für diese Masterplanung werden insoweit zu 40% mit Drittmitteln gefördert.
In direktem Kontext zur Masterplanung stehen zudem die Planungen der Deutschen Bahn zur Erweiterung des Hannover Hbf, der im Norden um das Gleisbauwerk 15/16 ergänzt wird, ebenso werden umfangreich die Bestandsbauwerke und Stellwerkanlagen erneuert. Zusätzlich ist der Bau einer zweiten Personenquerung vorgesehen. Aus Sicht der Stadt ist hierfür eine direkte Anbindung aller Gleise als Unterführungsvariante unmittelbar auf die Straßenebene der Lister Meile (beidseitig) zu favorisieren, um so den kurzen Anschluss an die Stadtbahnhaltestelle, den ZOB aber auch die Innenstadt zu ermöglichen. Die Baumaßnahmen am Nordeingang zum Hbf sowie die Rahmenbedingungen für die Ver- und Entsorgungseinrichtungen des Hbf und der Passerelle unter dem Hbf-Gebäude stellen eine besondere Herausforderung für die stadträumliche Situation im Bereich des Raschplatzes dar. Dies gilt es, bei allen Planungsüberlegungen der vorliegenden Masterplanung mitzudenken.
Ausgangslage für die Masterplanung:
Der Cityring ist in den Jahren des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg als Ring aus Schnellstraßen im Sinne der autogerechten Stadt um die hannoversche Innenstadt entstanden. Das Gebiet innerhalb des Cityrings wird bei gesamtstädtischer Betrachtung als "die Innenstadt" wahrgenommen. Bei näherer Betrachtung besteht die Innenstadt aus mehreren strukturell und funktional unterschiedlichen Quartieren, deren Bezüge teilweise über den Cityring hinausreichen und durch die Zäsur des überbreiten Straßenraumes stark beeinträchtigt werden. Diese Quartiere mit ihren jeweils sehr eigenen Gesichtern bilden den Kern der Innenstadtentwicklung. Die Verbindungen und Synergien zwischen ihnen sollen gestärkt werden, um die Innenstadt insgesamt resilienter zu machen.
Die vorliegende Masterplanung soll zukunftsorientiert und visionär aufzeigen, welche Leitbilder und Leitideen sich innerhalb der zu betrachteten Bereiche für die zukünftige Entwicklung der untersuchten Flächen aufzeigen lassen, welche Bestandsnutzungen auch langfristig tragfähig bleiben und wo neue Potentialflächen qualifiziert werden können. Das Thema einer „Adressbildung“ sollte hierbei explizit mitgedacht werden. Gleichzeitig sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die bestehende Trennwirkung der von Ost nach West verlaufenden Bahntrasse überwunden und aufgelöst werden können. Die Masterplanung soll auch aufzeigen wo Freiraumqualitäten gesichert und weiterentwickelt werden können und wie mit Klimaanpassungsmaßnahmen auf die Herausforderungen durch den Klimawandel reagiert werden kann.

Gesamter Bereich der Masterplanung
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Masterplanung umfasst die Flächen des Raschplatzes, des Andreas- Hermes-Platzes, die Flächen des Weißekreuzplatzes und die städtischen Flächen südlich der Augustenstraße. Dieser Bereich wurde als Vertiefungsraum einer genaueren Betrachtung in einem größeren Maßstab unterzogen. In dem Kontext war auch die Frage zu klären, wie im Weiteren mit der Raschplatzhochstraße umgegangen werden kann bzw. welche Rolle die Hochstraße langfristig im gesamten Verkehrsgefüge übernehmen soll. Auch das Thema der räumlichen Trennwirkung dieses doch im Stadtraum sehr dominanten Bauwerks stand zur Diskussion. Bei dieser Betrachtung kommt der vereinfachten Querung des Cityrings für Fußgänger*innen und Radfahrende ebenfalls eine besondere Bedeutung zu.

Abgrenzung des Vertiefungsbereiches (ohne Augustenstraße)
Nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung konnte sich das Büro Machleidt aus Berlin im Rahmen des Vergabeverfahrens durchsetzen und wurde zusammen mit weiteren Büros als AG (für die Themen Freiraum, Verkehr, Regenwassermanagement und Beteiligung) mit der Erarbeitung der Masterplanung beauftragt. Der Bereich der Masterplanung umfasst die Flächen zwischen Bahntrasse und Hamburger Allee und wird im Westen durch die Arndtstraße begrenzt. Im Osten bildet das Tunnelbauwerk der Berliner Allee unter der Bahntrasse den Abschluss. Aber auch die Flächen zwischen Lister Meile, Eckerstraße und Weißekreuzstraße befinden sich innerhalb dieses Planungsbereiches; ebenso die Fläche östlich der Arndtstraße/Ecke Herschelstraße, die durch den Bahndamm begrenzt wird.
Die konkrete Aufgabenstellung der Masterplanung umfasst dabei nachfolgende unterschiedliche Themenbereiche/Aufgabenstellungen, deren Ergebnisse mit dieser und zwei weiteren Drucksache vorgestellt werden sollen:
Ø Erarbeitung eines Leitbildes für den Gesamtbereich, als Grundlage für die weitere zukünftige städtebauliche Entwicklung der Flächen nördlich des Hauptbahnhofes (Hbf)
Ø Entwicklung eines Verkehrskonzeptes unter besonderer Beachtung des weiteren Umgangs mit der Raschplatzhochstraße
Ø Erarbeitung von drei unterschiedlichen Entwicklungskonzepten für den Vertiefungsbereich zwischen Nordausgang Hbf und Weißekreuzplatz und daraus abgeleitet die Entwicklung einer Vorzugsvariante
Ø Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für die städtische Grundstücksfläche südlich der Augustenstraße
Ø Erarbeitung eines Konzeptes für das Gerichtsviertel mit dem Ziel eines klimaangepassten Umbaus (Fläche zwischen Volgersweg, Berliner Allee, Augustenstraße und Königstraße).
Verfahren und Beteiligungsformate:
Der Planungsprozess beinhaltete eine intensive Beteiligung der Bürger*innen, der wesentlichen Stakeholder und aller verwaltungsintern betroffenen Fachbereiche und Dezernate. So erfolgte u.a. am 26./27.03.2024 vor Ort eine
aufsuchende Beteiligung. An einem
Informationsstand konnten sich Interessierte über das Projekt informieren und wurden zur Mitwirkung eingeladen. Im März und April 2024 lag für drei Wochen ein
Fragebogen in sozialen Einrichtungen des nördlichen Bahnhofsviertels aus. Über den Fragebogen sollten insbesondere wohnungslose und suchtmittelkonsumierende Personen, die sich im nördlichen Bahnhofsviertel aufhalten, die Möglichkeit erhalten, ihre Hinweise und Ideen zur Masterplanung einzubringen. Der Fragebogen wurde durch die Einrichtungen mitgestaltet, Mitarbeitende nahmen ihn auch in die Aufsuchende Arbeit mit. Beteiligt haben sich das Diakonische Werk Hannover, die Paritätische Suchthilfe Niedersachsen (Kontakt- und Konsumraum Stellwerk) sowie der Verein Neues Land (SOS Bistro und Drogenkontaktcafé Bauwagen).
Im Rahmen einer Ideenwerkstatt (10.04.2025) wurde den Anlieger*innen und interessierten Bürger*innen die Gelegenheit gegeben, dem Planungsteam und der Verwaltung Hinweise und Anregungen für die weitere Bearbeitung des Plangebietes mitzugeben. Auch die wichtigen Stakeholder (insb. für den Vertiefungsbereich) wurden gesondert eingebunden. Darüber hinaus wurde eine interdisziplinär besetzte verwaltungsinterne Arbeitsgruppe gebildet, die in einem regelmäßigen Austausch mit dem externen Planungsteam stand. Die beteiligten Dezernate sowie der Oberbürgermeister wurden über eine speziell eingerichtete Steuerungsgruppe in den Prozess eingebunden. Im Anschluss an diese unterschiedlichen Beteiligungsformate erfolgte eine vertiefte Befassung der externen Büros und der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe mit den Planungszielen und die Erarbeitung erster konkreter Konzeptideen sowohl für den Gesamtbereich der Masterplanung als auch für den Vertiefungsbereich. Diese wurden der Öffentlichkeit in der Planungswerkstatt am 09.09.2024 vorgestellt und dort intensiv diskutiert, ebenso mit der Steuerungsgruppe. Für den Vertiefungsbereich gab es ergänzende Arbeitsgespräche mit den betroffenen Stakeholdern. Die Dokumentation der Beteiligungsformate und Veranstaltungen sowie die dort gezeigten Unterlagen können über die Internetseite der LHH abgerufen werden:
Masterplanung nördliches Bahnhofsviertel - Hannover.de
Aufbauend auf den vorgehend beschriebenen Diskussionen und Fachgesprächen haben die externen Büros in Abstimmung mit dem Baudezernat die finalen Unterlagen zur o.g. Aufgabenstellung erarbeitet. Die Ergebnisse wurden mit der Steuerungsgruppe diskutiert. Die finalen Konzepte zur Masterplanung nördliches Bahnhofsviertel werden nun mit dieser (und zwei weiteren Drucksachen) den politischen Gremien sowie dem Rat zur Beschlussfassung bzw. Information vorgelegt. Die finalen Plankonzepte werden in einer
Abschlussveranstaltung (Ergebnisforum) am 31.03.2025 der Öffentlichkeit präsentiert.
Mit dieser Drucksache erfolgt u.a. ein kurzer Rückblick auf die bisherige Variantendiskussion zum Vertiefungsbereich.
Setzungen für den Vertiefungsbereich
Allen drei bisher diskutierten Varianten lagen nachfolgende Setzungen zu Grunde, die im Laufe des Planungsprozesses gemeinsam mit allen Beteiligten und auch der Steuerungsgruppe verwaltungsseitig abgestimmt wurden.

1) Verkehrsfreie Querung der 0-Ebene durch Erhalt der Raschplatz-Hochstraße
Mit dieser Setzung kann das Leitbild einer fußläufigen verkehrsfreien Querung auf der 0-Ebene vom Ernst-August-Platz über den Raschplatz bis hin zum Weißekreuzplatz und letztlich bis zum Lister Platz erreicht werden. Ein wichtiger Baustein zur Vernetzung der Innenstadt mit der Oststadt.
2) Neugestaltung des Stadteingangs Nord
Die vorhandene stadträumliche Situation am Nordeingang des Hbf ist unbefriedigend und wenig einladend. Mit der geplanten Erweiterung des Hbf um die Gleisanlagen 15/16 gilt es ebenso, die Anbindung zur Ver- und Entsorgung von Hbf und Passerelle neu zu ordnen und den Stadtraum einer Landeshauptstadt angemessen neu zu organisieren und zu bespielen. Eine Neugestaltung und Umnutzung der Flächen des HRG-Parkhauses mitten im Herzen der Stadt, eröffnet hier vielfältige neue Möglichkeiten.
3) Verbesserte fußläufige Anbindung durch Anheben des Raschplatzes auf die 0-Ebene
Mit Anheben des Raschplatzes auf Straßenniveauebene ergibt sich ein großzügiger, neuer urbaner Stadtplatz - von Raumkante zu Raumkante - der unterschiedlichen Nutzungen dienen kann. Hierzu bleibt eine Belebung und Bespielung aus den Platzrändern heraus eine wichtige Voraussetzung und ist bei allen Planungen mitzudenken. Gleichzeitig ergibt sich die Möglichkeit, die Fläche in Teilen zu begrünen, um so einer Überhitzung entgegenzuwirken und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. In der -1-Ebene werden umfangreiche, neue und wirtschaftlich relevante Flächen geschaffen. Durch die direkte Nähe zum Hbf sind die Flächen für die Anlage eines (bewirtschafteten) Fahrradparkhauses hervorragend geeignet.
4) Stärkung des Großstadtcharakters durch Ergänzung von Hochpunkten
Stadträumlich gilt es den Bereich rund um die Hochstraße zu stärken und weiter auszuformulieren. Mit idealer ÖPNV Anbindung und mit Blick auf die bereits vorhandenen Hochpunkte in diesem Bereich ist eine weitere urbane Verdichtung „in die Höhe“ an dieser Stelle städtebaulich der richtige Maßstab.
5) Umgestaltung des Pavillons und des Andreas-Hermes-Platzes
Der Pavillon als kulturelles Zentrum mit seiner Strahlkraft weit über die Landeshauptstadt Hannover hinaus, muss und soll gestärkt werden - auch baulich. Der AHP bedarf dringend einer Neugestaltung; entsprechende Haushaltsmittel für diesen Teilumbau des Vertiefungsbereiches sind im FB Umwelt und Stadtgrün bereits gebunden.
Die
Anlage 1 stellt im Rückblick die drei - unter Berücksichtigung der vorstehenden Setzungen - erarbeiteten Varianten für den Vertiefungsbereich vor. Es wurden drei sehr unterschiedliche Varianten mit unterschiedlichen Entwurfsansätzen erarbeitet, die in ihrer Grundidee den jeweiligen Entwurfsgedanken zuspitzen sollten, um so die Unterschiede der Grundidee gut sichtbar und nachvollziehbar zu verdeutlichen:
Variante 1: Oststadt Boulevard
Variante 2: Lister Plazza + Raschplatz
Variante 3: Berliner Platz
In einem nächsten Schritt, auch in Diskussion mit der Öffentlichkeit, wurden diese drei Varianten gegenübergestellt und bewertet, hierbei wurden die unterschiedlichen Teilräume des Vertiefungsbereiches einzeln betrachtet (Eingang Bahnhof Nord / Raschplatz - Hochstraße / Umfeld Pavillon). Letztlich konnte keine der drei Varianten für alle untersuchten Teilräume vollends überzeugen. Über Rahmensetzungen zu den einzelnen Teilräumen erfolgte dann eine weitere Überarbeitung für den Vertiefungsbereich.
Hieraus wurde wiederum die finale Vorzugsvariante erarbeitet, die mit dieser Drucksache jetzt zur Beschlussfassung vorgelegt wird (Anlage 3), textliche Erläuterungen dazu sind Anlage 2 zu entnehmen.
Für den Bereich im Umfeld des Pavillons zeigt diese Vorzugsvariante das Bestandsgebäude des Pavillons mit einem Erweiterungsbau. Alternativ ist auch hier ein Neubau denkbar und aus städtebaulicher Sicht auch wünschenswert. Da der Pavillon jedoch erst vor wenigen Jahren komplett neu saniert wurde, ist davon auszugehen, dass
ein Neubau eher als Langfristperspektive wirtschaftlich realistisch erscheint. Den zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Pavillons sollte deshalb mit einem verbindlichen Ratsbeschluss - zum jetzigen Zeitpunkt - nicht vorgegriffen werden. Hier sollte zu gegebener Zeit über einen Realisierungswettbewerb mit konkretem Raumprogramm und Kostenbudget die weitere Entwicklung für den Pavillon vorangetrieben werden.
Das
städtebauliche Entwicklungskonzept für die Flächen südlich der Augustenstraße nebst ergänzender textlicher Erläuterungen kann
Anlage 4 und 5 entnommen werden; das Konzept liegt mit dieser Drucksache ebenfalls zur Beschlussfassung vor. Auch hier soll das Leitbild als Grundlage für die zukünftige städtebauliche Entwicklung und mögliche weitere Planungen (z.B. Bauleitplanung, Realisierungswettbewerbe u.ä.) der Fläche dienen.
Mit Blick auf die Komplexität der Aufgabenstellung und der unterschiedlichen Teilaufgaben der Masterplanung werden die Ergebnisse zum
- Gesamtleitbild sowie zu den
- Planungsüberlegungen für ein klimaangepasstes Gerichtsviertel
in zwei weiteren, gesonderten Drucksachen vorgelegt.