Drucksache Nr. 0726/2024:
Veränderungssperre Nr. 128 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1922, Ehemaliger Sportplatz Menschingstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0726/2024
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Veränderungssperre Nr. 128 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1922, Ehemaliger Sportplatz Menschingstraße

Antrag,

für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1922 (Anlage 1) nach den §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 128 - Anlage 2 - als Satzung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Veränderungssperre auf verschiedene Geschlechter sind nicht erkennbar.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Klimawirkungsprüfung wird im Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten, da das Ziel des Bebauungsplans sein soll, die Außenbereichsfläche von einer Bebauung freizuhalten und die Bebaubarkeit entlang der Menschingstraße zu regeln. Die Festsetzungen werden im weiteren Verfahren konkretisiert.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

An der Menschingstraße im Stadtteil Bult befindet sich das ca. 22.300 m² große Grundstück des ehemaligen Sportplatzes der Tierärztlichen Hochschule. Dieser ist seit Aufgabe der Liegenschaft durch das Land in privatem Eigentum und liegt, nach einer zeitweisen Weiternutzung als private Sportfläche, nun seit mehreren Jahren brach.

Das Grundstück ist planungsrechtlich gegenwärtig weitestgehend als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu bewerten, lediglich ein Streifen parallel zur Menschingstraße ist planungsrechtlich dem Bebauungszusammenhang nach § 34 BauGB zuzurechnen.

Städtisches Ziel ist es, die Außenbereichsfläche von einer Bebauung freizuhalten und einer Nutzung als öffentliche Sport-, Spiel- und Bewegungsfläche zuzuführen, um damit vorhandene Flächenbedarfe im dicht besiedelten Stadtbezirk Südstadt-Bult zu decken. Im Bereich entlang der Menschingstraße soll die Bebaubarkeit konkret geregelt werden.

Der*die Eigentümer*in strebt offensiv eine Verwertung des Grundstückes als Wohnbaufläche an. Im April 2023 wurden drei Bauvoranfragen mit unterschiedlich intensiver baulicher Ausnutzung des Grundstücks eingereicht, von denen zwei abgelehnt und eine zurückgestellt wurde.

Flankierend zu den rechtlichen Prüfungen der eingereichten Bauvoranfragen wurde es als sinnvoll erachtet, die städtischen Steuerungsmöglichkeiten durch die Aufstellung eines Bebauungsplans abzusichern und somit Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1922 – Ehemaliger Sportplatz Menschingstraße – wurde am 29.06.2023 vom Verwaltungsausschuss beschlossen.

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Hannover / Apr 4, 2024