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Widmung und Abstufung von Straßen im Stadtbezirk Nord
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen mit den angegebenen Beschränkungen als Landesstraßen
und der Abstufung der in der Anlage 2 genannten Straßen zu Gemeindestraßen
zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die in der Anlage 1 genannten Straßen sind bereits für den Verkehr freigegeben worden. Sie können daher als Landesstraßen dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Die in der Anlage 2 genannten Straßen haben nicht länger die Funktion einer Landesstraße. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die Breite des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.
66.11 .20
Hannover / 09.04.2010